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Veröffentlichungen

Entdecken Sie zukunftsweisende Entwicklungen und juristische Einblicke von unseren Rechtsexpertinnnen und Rechtsexperten aus allen Bereichen von CMS. Unsere Expert Guides sind von CMS Anwältinnen und Anwälte aus allen Jurisdiktionen verfasst, in welchen wir tätig sind. Diese können Sie sowohl online als auch offline lesen. Sie erhalten dort umfassende juristische Recherchen und Einschätzungen. Unsere Law-Now-Artikel bieten Ihnen rechtliche Analysen, Kommentare und Erkenntnisse, die Ihnen helfen, zukünftige Herausforderungen zu meistern.



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05/09/2023
CMS European Real Estate Deal Point Study 2023
Europäische Immobilientrends 2023 Die neue CMS European Real Estate Deal Point Study 2023 umfasst mehr als 2.500 Transaktionen. Für die Studie wurden alle von uns beratenen Transaktionen der Jahre 2010 bis 2022 miteinander verglichen, um Entwicklungen und Trends auf dem Immobilienmarkt aufzuzeigen. Die Marktresonanz auf unsere Studie zeigt, dass sie sich in den vergangenen Jahren immer wieder als wertvolles Instrument zur Vorbereitung von Ver­trags­ver­hand­lun­gen erwiesen hat. Die CMS Marktanalyse 2022 zeigt folgende wesentliche Trends für den europäischen Immobilienmarkt auf
21/05/2023
GDPR Enforcement Tracker Report
A warm welcome... ... to the fourth edition of the GDPR Enforcement Tracker Report – the anniversary edition celebrating five years of GDPR. In the five years since the GDPR became applicable its powerful framework for imposing fines has certainly helped to raise awareness and encourage compliance efforts – just as the European legislator intended. At the same time, the risk of fines of up to EUR 20 million or 4% of a company’s global annual turnover can also lead to fear and reluctance or ignorance about compliance issues. We still believe that facts are better than fear. This is why we continuously update our list of publicly known fines in the GDPR  Enforcement Tracker and started the GDPR Enforcement Tracker Report as an annual deep dive approach to provide you with more insights into the world of GDPR fines. As in the three previous editions, the GDPR Enforcement Tracker Report starts with the Executive Summary (also available as a PDF version), followed by the “Numbers and Figures” section and the “Enforcement Insights per business sector” (also including the overarching employment category. The “Enforcement Insights per country” provide background on the specific enforcement framework under national law. Some remarks on our methodology can be found at the very end of the report.
01/03/2022
Neue EU-Sanktionen – was ist für Österreich und CEE zu erwarten?
Auf ihrem Treffen am 24. Februar einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf ein neues Paket massiver und gezielter Sanktionen gegen Russland. Es um­fasst:Fi­nanz­sank­tio­nen, die 70 % des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen, auch im Ver­tei­di­gungs­be­reich, treffen sollenEin Exportverbot soll den Energiesektor, insbesondere den Ölsektor treffen, indem es Russland unmöglich gemacht werden soll, seine Raffinerien zu modernisieren. Verbot des Verkaufs von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Flug­ge­sell­schaf­ten­Be­schrän­kung des Zugangs Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Soft­ware­Be­schrän­kung des Zugangs zur EU für russische Diplomaten und damit verbundene Gruppen und Ge­schäfts­leu­teAm 26. Februar hat EU Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ur­su­la von der Leyen weitere Sanktionen angekündigt. Diese umfassen:Einen Ausschluss bestimmter russischer Banken vom SWIFT SystemEine Blockade der Russischen Zentralbank, mit dem Ziel dieser keine Transaktionen mehr zu er­mög­li­chen­Be­schrän­kun­gen für die Ver­mö­gens­ver­wen­dung russischer Oligarchen in der EUDa sich die Ukraine-Krise bereits vor dem Einmarsch der Truppen mit der Besetzung der Gebiete in Donetsk and Luhansk verschärfte, hat die EU bereits erste Sanktionen verhängt. Auch die USA und das Vereinigte Königreich haben Sanktionen verhängt. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher mit dem Sanktionspaket, das die EU am 23. Februar 2022 verabschiedet hat. Über weitere Sanktionen, die am 24. und 26. Februar angekündigt wurden, folgt ein gesonderter Beitrag.  Welche Sanktionen wurden verhängt? Es handelt sich um weitrechende Sanktionen, die mehrere Branchen und Personen betreffen: 1.    Schwarze Liste der wichtigsten Personen und Einrichtungen Auf der schwarzen Liste der Sanktionen stehen 336 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der Unabhängigkeit von Donezk und Luhansk gestimmt haben.1 Darüber hinaus wurden 26 Personen und Organisationen auf die schwarze Liste ge­setzt: 1.1.    Per­so­nen:Ser­gej Schoigu, der russische Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter;An­ton Vaino, Stabschef des russischen Prä­si­di­al­am­tes;Ma­rat Chusnullin, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent für Bauwesen und regionale Ent­wick­lung;Dmit­rij Jurjewitsch Grigorenko, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent, Chef des russischen Regierungsstabs und Vorsitzender des Rates der VTB Bank;Maxim Gennadjewitsch Reschetnikow, russischer Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Mitglied des Aufsichtsrates der VTB Bank;Nikolaj Anatoljewitsch Jewmenow, Oberbefehlshaber der russischen Marine;Wladimir Lwowitsch Kasatonow, Stell­ver­tre­ten­der Oberbefehlshaber der russischen Marine;Igor Vladimirovich Osipov, Oberbefehlshaber der Schwarz­meer­flot­te;Oleg Leonydowitsch Saljukow, Oberbefehlshaber der russischen Bo­den­trup­pen;Ser­gej Surowikin, Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Ser­gej Wladimirowitsch Dronow, Oberbefehlshaber der russischen Luft­streit­kräf­te und stell­ver­tre­ten­der Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Vio­let­ta Prigozhina, Inhaberin u.a. von Concord Management and Consulting LLC;Lyubov Valentinovna Prigozhina, Eigentümerin von Agat LLC;Denis Aleksandrovich Bortnikov, stell­ver­tre­ten­der Präsident und Vorsitzender des Vorstands der VTB Bank;Andrei Leonidovich Kostin, Vor­stands­vor­sit­zen­der der VTB Bank und Mitglied des Obersten Rates der Partei "Einiges Russland";Igor Iwanowitsch Schuwalow, Vorsitzender der Staatlichen Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft VEB. RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirt­schafts­kom­mis­si­on;Mar­ga­ri­ta Simonyan, Chefredakteurin von Russia Today (RT);Maria Zakharova, Direktorin der Informations- und Presseabteilung des russischen Au­ßen­mi­nis­te­ri­ums;Wla­di­mir Roudolfowitsch Solowjew, Moderator des Senders Russia-1 und von Rossia 24;Konstantin Knyrik, Leiter der MediaGroup News Front Ltd. und Chef der Krim-Abteilung der Ro­di­na-Par­tei;Al­ek­sey Konstantinovich Pushkov, Senator der Region Perm, Mitglied der regierenden Partei "Einiges Russland" und Vorsitzender der Kommission für In­for­ma­ti­ons­po­li­tik; undPjotr Tolstoi, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender der russischen Staatsduma, Leiter der russischen Delegation in der Par­la­men­ta­ri­schen Versammlung des Europarats (PACE) und Moderator des Fernsehsenders "Vremya Po­kaz­het".1.2.    Ein­rich­tun­gen:In­ter­net Research Agency;Bank Ros­si­ya;PROMSVYAZ­BANK; undVEB. RF. Wie bei EU-Sanktionen üblich, umfasst die Nennung in einer Schwarze Liste auch das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt den auf der Schwarzen Liste stehenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen oder sie zu begünstigen. Dieses Verbot ist sehr weit gefasst und schließt im Wesentlichen aus, dass den auf der schwarzen Liste stehenden Personen oder Einrichtungen sowie allen Personen, die im Besitz dieser Personen oder Einrichtungen sind oder von ihnen kontrolliert werden, etwas von Wert zur Verfügung gestellt wird. Die Aufnahme in die schwarze Liste führt auch zu einem EU-Reiseverbot für die auf der schwarzen Liste stehenden Personen. 2.    Finanzielle Beschränkungen Mit den Maßnahmen wird ein sektorales Verbot für die Finanzierung Russlands, seiner Regierung und seiner Zentralbank verhängt. Sie zielen darauf ab, ihren Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienst­leis­tun­gen der EU zu be­schrän­ken. Ins­be­son­de­re verbieten die Sanktionen den direkten oder indirekten Kauf, Verkauf, die Erbringung von An­la­ge­dienst­leis­tun­gen oder die Unterstützung bei der Emission von oder den sonstigen Handel mit übertragbaren Wertpapieren und Geld­markt­in­stru­men­ten, die nach dem 9. März 2022 von Russland und seiner Regierung, der russischen Zentralbank und jeder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handelt, ausgegeben werden. Außerdem ist es verboten, direkt oder indirekt neue Darlehen oder Kredite zu gewähren oder sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen. Die oben genannten Han­dels­be­schrän­kun­gen entsprechen weitgehend den Beschränkungen, die bereits für die Krim oder Sewastopol galten (siehe unten). 3.    Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um sich zu schützen? 3.1.    Überprüfung aller Ge­schäfts­part­ne­rEs ist von entscheidender Bedeutung, alle Ge­schäfts­part­ner zu überprüfen, insbesondere diejenigen, die russisch sind oder Verbindungen zu Russland haben könnten. Dazu gehören alle bestehenden und künftigen Kunden und Lieferanten, aber auch andere Dritte, wie z. B. Joint-Ven­ture-Part­ner, Ver­triebs­händ­ler, Agenten usw., aber nicht nur. Besonders wichtig ist, dass die Sanktionen nicht nur die auf die schwarze Liste gesetzten Personen und Unternehmen betreffen, sondern im Prinzip auch alle Unternehmen, die in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen "kontrolliert" werden. Daher ist es wichtig, die Eigentums- und Kontrollstruktur der betreffenden Ge­schäfts­part­ner zu verstehen. Dies kann eine sehr schwierige Aufgabe sein. Im Rahmen der EU-Sanktionen gilt als Eigentum in der Regel der Besitz von mindestens 50 % der Eigentumsrechte an einem Unternehmen oder eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an diesem Unternehmen. Zu den Kriterien für die Beurteilung der Kontrolle über ein Unternehmen gehören:das Recht oder die Befugnis, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines solchen Unternehmens zu ernennen oder ab­zu­be­ru­fen;Er­nen­nung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, die während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres im Amt waren, allein aufgrund der Ausübung der Stimmrechte;die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Mitglieder eines Unternehmens aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Aktionären oder Mitgliedern dieses Unternehmensdas Recht auf Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf ein Unternehmen aufgrund einer mit diesem Unternehmen geschlossenen Vereinbarung oder aufgrund einer Bestimmung in seiner Satzung, sofern das für dieses Unternehmen geltende Recht es zulässt, dass es einer solchen Vereinbarung oder Bestimmung unterliegt;die Befugnis, das Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses im Sinne des vorstehenden Punktes auszuüben, ohne Inhaber dieses Rechts zu sein;das Recht, das gesamte oder einen Teil des Vermögens eines Unternehmens zu nutzen;die Führung der Geschäfte eines Unternehmens auf einer einheitlichen Grundlage und die Ver­öf­fent­li­chung eines konsolidierten Abschlusses; unddie finanziellen Ver­bind­lich­kei­ten eines Unternehmens ge­samt­schuld­ne­risch zu tragen oder für sie zu bürgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der oben genannten Kriterien für Eigentum oder Kontrolle im Einzelfall widerlegbar ist.3.2.    Überprüfung von Finanzierungen und anderen Ver­ein­ba­run­gen­Un­ter­neh­men sollten ihre Finanzierungs- und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, um festzustellen, ob diese besonderen Beschränkungen in Bezug auf Geschäfte mit sanktionierten Ländern, Hoheitsgebieten oder Personen oder Einrichtungen enthalten. Dies könnte insbesondere für Unternehmen relevant sein, die an Joint Ventures mit russischen Parteien oder anderen Formen von Investitionen in Russland beteiligt sind.3.3.    Ri­si­ko­min­de­rung für zusätzliche schwarze Listen und Sank­tio­nen­Un­ter­neh­men, die Geschäfte mit russischen Vertragspartnern tätigen, sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie das Recht haben, Geschäfte jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Formulierung solcher Ver­trags­be­stim­mun­gen gelegt werden, um das Risiko möglicher russischer Gegensanktionen zu min­dern. 3.4.    Was ist mit den früheren EU-Sanktionen gegen Russland?Die von der EU am 23. Februar 2022 verhängten Sanktionen ergänzen die bereits 2014 im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise und insbesondere der russischen Annexion der Krim und Sewastopols verhängten Sanktionen und bauen auf diesen auf. Auch vor dem Sanktionspaket vom 23. Februar wurden die Sanktionen von Zeit zu Zeit ge­än­dert/aus­ge­wei­tet, u. a. mit fünf zusätzlichen Benennungen am 21. Februar 2022, und um­fas­sen­Rei­se­ver­bo­te und Einfrieren von Vermögenswerten für eine Reihe von juristischen und privaten Personen;strenge Beschränkungen des Handels mit der Krim und Se­was­to­pol;Be­schrän­kun­gen des Zugangs zu den Primär- und Se­kun­där­ka­pi­tal­märk­ten der EU für bestimmte russische Banken und Unternehmen;ein Waffenembargo gegen Russland;ein Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwe­cke/End­ver­brau­cher und­Aus­fuhr­be­schrän­kun­gen für bestimmte sensible Technologien, die für die Ölförderung und -exploration verwendet werden könnten.1Anhang der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
11/06/2021
Abfallwirtschaft in CEE
Über weitere Entwicklung der Abfallwirtschaft in CEE lesen Sie in unserem kostenlosen Abodienst CMS Law-Now.
19/04/2021
CMS European Real Estate Deal Point Study 2021
Die CO­VID-19-Pan­de­mie hat auf dem europäischen Investmentmarkt Spuren hinterlassen, wenn auch weniger gravierend als zunächst erwartet. Das In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men lag rund 23 % niedriger als im vorangegangenen Rekordjahr 2019. Dabei zeigen sich mit Blick auf das gesamte Jahr im eu­ro­päi­schen Markt­ver­gleich erhebliche Unterschiede. So wurde auf dem deutschen Im­mo­bi­li­en­markt im Jahr 2020 ein Rückgang von 19 % im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Mit diesem In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men war Deutschland im vergangenen Jahr der zweitgrößte Immobilienmarkt nach den USA und damit der größte in Europa. In Frankreich und Italien ging das In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men hingegen um 35 % bzw. 28 % und in Tschechien sogar um 56 % zurück. Auch der Anteil ausländischer Investoren war in den Märkten spürbar rückläufig. Die As­set­klas­se Bü­ro blieb nach wie vor Spitzenreiter, mit Blick auf verstärkte Arbeit im Homeoffice jedoch mit deutlichen Abschlägen. Nicht überraschend ist der weitere Anstieg im Bereich Logistik. Die Pandemie wirkte sich aber auch auf die Kaufverträge und die durch­schnitt­li­che Trans­ak­ti­ons­dau­er aus. So setzte sich der Trend zu eher käu­fer­freund­li­chen Regelungen durch, was durch sin­ken­de De-mi­ni­mis- und Basket-Schwellen sowie Caps und längere Ver­jäh­rungs­fris­ten zum Ausdruck kommt. Im Schnitt wurden zudem deutlich längere Ver­trags­ver­hand­lun­gen festgestellt, vermehrt auch mit Trans­ak­ti­ons­ab­brü­chen. Das europäische In­vest­ment­vo­lu­men befindet sich trotz des verzeichneten Rückgangs nach wie vor auf hohem Niveau. Dies geht vor allem auf die anhaltend guten Kre­dit­be­din­gun­gen sowie auf den Mangel alternativer Kapitalanlagen zurück. Wie sich das Im­mo­bi­li­en­in­vest­ment im Jahr 2021 ent­wi­ckelt, wird maßgeblich vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig sein. Wir freuen uns, dass Frank Leukhardt, Ge­schäfts­füh­rer und Regional Manager bei Colliers, uns eine ers­te Ein­schät­zung hierzu in einem Interview gegeben hat. Unsere neue CMS European Real Estate Deal Point Study 2021 umfasst mittlerweile über 1.900 Transaktionen. Wir ziehen dabei die im Zeitraum 2010 bis 2020 betreuten Trans­ak­tio­nen zum Vergleich heran und können dadurch Entwicklungen und Trends aufzeigen. Die Reaktionen aus dem Markt zu unserer Studie zeigen, dass sie ein hilfreiches Tool zur Vor­be­rei­tung von Ver­trags­ver­hand­lun­gen sein kann.
19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
18/03/2021
CMS Employment Snack
Haben Sie schon von den neuesten ar­beits­recht­li­chen Entwicklungen gehört? Moderne Arbeitswelten führen zu noch nie dagewesenen Her­aus­for­de­run­gen und auch die Pandemie  bringt im Arbeitsrecht oft und sehr schnell Veränderungen mit sich.   Wie Sie den zahlreichen ar­beits­recht­li­chen Fragen am besten begegnen, können Sie in unserer Webinar-Reihe CMS Employment Snack – der Name ist Programm – portionsweise, schön angerichtet und gut verdaulich (nach)hö­ren. Un­se­re Ar­beits­rechts­exper­tin­nen und –experten informieren hier regelmäßig über alles, was Sie unbedingt wissen und beachten sollten. Dabei haben wir nicht nur die Rechtslage in Österreich, sondern auch die Jurisdiktionen in CEE im Blick.  Derzeit stehen folgende Episoden unseres CMS Employment Snacks zur Verfügung – wir wünschen viel Spaß beim Zuhören:
20/10/2020
Restrukturierung und Mas­sen­ent­las­sun­gen
Employment Snack
14/07/2020
The Changing Face of Cyber Claims 2020
Auf Einladung von Marsh, dem globalen Experten auf dem Gebiet der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung und des Ri­si­ko­ma­nage­ments, und von dem IT-Berater Wavestone hat CMS einen Beitrag zur Studie „The Changing...
23/06/2020
International Disputes Digest – Sommerausgabe
Willkommen zur Sommerausgabe unseres International Disputes Digest, einer halbjährlich erscheinenden Publikation mit Analysen und Kommentaren zu den wichtigsten Trends, die derzeit den globalen Markt...
23/01/2018
Emerging Europe M&A Report 2017/18
CMS ist erfreut, seinen gemeinsam mit EMIS erstellten Emerging Europe M&A Report 2017/18 vorzustellen. Der Emerging Europe M&A Report 2017/2018 beleuchtet basierend auf EMIS-M&A-Daten für den Zeitraum...
06/12/2016
Die "Dieselgate" Affäre bringt ein neues Gesetz mit sich: Endlich Sammelklagen...
Eine Sammelklage nach dem US-ame­ri­ka­ni­schen Vorbild fand bisher keinen Einzug in die slowenische Rechtsordnung. Vielmehr kennt diese primär, ähnlich wie das deutsche Recht, die Möglichkeiten der  Streit­ge­nos­sen­schaft...