Home / People / Oleksandra Prysiazhniuk
Foto vonOleksandra Prysiazhniuk

Oleksandra Prysiazhniuk

Senior Associate

Kontakt
CMS Reich-Rohrwig Hainz
42-44 Shovkovychna St.,
01024 Kiew
Ukraine
Sprachen Ukrainisch, Englisch

Oleksandra Prysiazhniuk ist als Senior Associate auf Gesellschaftsrecht/M&A spezialisiert. In ihrer Arbeit fokussiert sie sich auf die Fachbereiche Arbeitsrecht, Energie und natürliche Ressourcen. Sie hat weitreichende Erfahrung bei der Beratung von Mandanten zu ukrainischen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, Joint Ventures, Greenfield-Investitionen, Umstrukturierungen und arbeitsrechtlichen Fragen. Insbesondere betreut sie Mandanten aus den Sektoren Landwirtschaft, Energie, Finanzdienstleistungen, Pharmazie, Rohstoffhandel sowie Tourismus und Gastgewerbe.

Vor ihrer Anstellung bei CMS war Oleksandra Prysiazhniuk mehr als zehn Jahre lang in angesehenen internationalen und ukrainischen Rechtsanwaltskanzleien tätig. Sie hat Abschlüsse mit Auszeichnung von der Nationalen Iwan-Franko-Universität Lwiw (internationales Recht) und der Central European University (Umweltpolitik).

Mehr Weniger

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung eines großen US-amerikanischen Öl- und Gasunternehmens im Zuge eines Projektes zur Schiefergasförderung in der Ukraine zu Fragen im Zusammenhang mit Gesellschaftsrecht, Branchenvorschriften, Lieferantenverträgen, Arbeitsrecht, Datenschutz-Compliance und Antikorruptions-Compliance.
  • Beratung eines führenden Unternehmens im Bereich Handel und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte bei der Gründung eines Joint Venture zur Errichtung eines Getreideterminals im Seehafen von Odessa.
  • Beratung einer internationalen Versicherungsgruppe im Zuge des Erwerbs eines Anteils an einem ukrainischen Lebensversicherungsunternehmen.
  • Beratung eines europäischen IT-Dienstleisters in der globalen Reise- und Tourismusbranche im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung in der Ukraine.
  • Beratung eines führenden ukrainischen Pharmaunternehmens zur Einwerbung von Eigenkapitalfinanzierung durch die EBWE.
  • Beratung eines multinationalen Rohstoffhändlers beim Kauf einer Ölextraktionsanlage.
  • Beratung mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe in der Ukraine zur Einwerbung von Investitionen und zu Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensstrukturierung.
Mehr Weniger

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Ukrainische Rechtsanwaltskammer
Mehr Weniger

Ausbildung

  • 2006 – Umweltpolitik, Central European University (Budapest, Ungarn), Abschluss mit Auszeichnung
  • 2005 – Internationales Recht, Nationale Iwan-Franko-Universität Lwiw (Ukraine), Abschluss mit Auszeichnung
Mehr Weniger

Feed

19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
20/10/2020
Restrukturierung und Mas­sen­ent­las­sun­gen
Employment Snack
30/01/2017
UKRAINE: PARLAMENT BESCHLOSS NEUES GESETZ ÜBER SHAREHOLDER AGREEMENTS
Am 17. Januar 2017 billigte das ukrainische Parlament den Gesetzesentwurf über Shareholder Agreements (nachfolgend “Ge­set­zes­ent­wurf”) (Gesetzesentwurf Nr. 4470) in erster Lesung. Nach seiner endgültigen...
30/01/2017
CEE German Desk: Ukraine - Parlament beschloss neues Gesetz über Shareholder...