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Spielraum für Kopftuchverbote bleibt eingeschränkt

Erschienen am 20.03.2017 im Medium: Der Standard

Verbote religiöser Zeichen am Arbeitsplatz sind trotz aktueller EuGH-Urteile heikel. Auch ein generelles Neutralitätsgebot kann in der Praxis Musliminnen diskriminieren. Und Kundenwünsche sind kein Rechtfertigungsgrund.

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Andrea Potz
Partnerin
Wien