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Aktueller Fall aus der Rechtsprechung zur Arzthaftung

Der gegenständliche Fall beschäftigt sich mit der Frage, ob es dem Bereitschaftsdienst habenden Arzt vorwerfbar ist, wenn der Transport eines Kleinkindes in die Ordination dieses Arztes trotz Aufforderung, in die Ordination zu kommen, erst eineinhalb Stunden später erfolgt.

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Monika Ploier