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Der „12- Stunden-Tag“ und das Ablehnungsrecht

Erschienen im ecolex: Ausgabe September 2018

Mit der AZG-Novelle 2018 (BGBl I 2018/53) hat der Gesetzgeber generell eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie bis zu 20 Überstunden in einzelnen Wochen zugelassen. Eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden bedarf keiner besonderen Zulassung. Allerdings können Arbeitnehmer diese langen Arbeitszeiten ablehnen. Welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten?

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ecolex: Der „12- Stunden-Tag“ und das Ablehnungsrecht
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Christoph Wolf
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Wien