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Förderung von Lohnnebenkosten, Praktika und Ansiedlungsoffensive: Was das „Start-up-Paket“ aus arbeitsrechtlicher Sicht bringen soll

22/07/2016

Die Bundesregierung will durch die Förderung von Start-ups 1.000 Neugründungen und 10.000 bis 15.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht sind interessante Neuerungen geplant.

Förderung von Lohnnebenkosten

Ab 1.1.2017 bis vorerst Ende 2019 soll die Möglichkeit der Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups bestehen: Für die ersten drei Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens werden im ersten Jahr 100 %, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3 der Dienstgeberbeiträge ersetzt.

Die Förderung soll von Start-ups in Anspruch genommen werden können, die jung, mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und zudem besonders wachstumsorientiert sind. Alternativ sollen auch jene Unternehmen als innovative Start-ups gelten, die jung sind und in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungsprojekt der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in Anspruch genommen haben.

Praktika

Um jungen Menschen den Einstieg in das Erwerbsleben zu erleichtern, plant die Bundesregierung den arbeitsrechtlichen Schutz von Personen, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses tätig sind, zu verbessern. Hierzu sollen die Sozialpartner ua nicht nur ein faires Entgelt für während der Ausbildung durchgeführten Arbeitsleistungen festlegen, sondern auf kollektivvertraglicher Ebene auch Mindestansprüche für Pflichtpraktikanten schaffen. Allgemein soll der Zugang für Schüler und Studierende zu Praktikumsplätzen durch die Reduzierung bürokratischer Hindernisse erleichtert werden. Zudem sollen universitäre Curricula, Fachhochschulstudienpläne etc klare Vorgaben für vorgesehene praktische Ausbildungen enthalten, wodurch die Abgrenzung zwischen einem Arbeits- und einem Ausbildungsverhältnis erleichtert werden soll.

Ansiedlungsoffensive („Start-up-Visum“)

Um selbstständigen Schlüsselkräften aus dem Ausland den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt weiter zu erleichtern, sollen Personen, die planen in Österreich ein Start-up zu gründen, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Rot-Weiß-Rot-Karte) für selbstständige Tätigkeiten für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr erhalten. Eine Verlängerung dieses Titels um weitere drei Jahre soll von einer Umsatzsteigerung und einer Erhöhung der Mitarbeiteranzahl abhängig gemacht werden.

Voraussetzung ist auch hier, dass das Start-up innovativ und jung (nicht älter als fünf Jahre) und sich der Hauptsitz in Österreich befindet. Zusätzlich muss der Antragsteller über finanzielle Mittel von mindestens € 50.000 (davon 50 % an Eigenkapital) verfügen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems den zusätzlichen Bedarf an Programmierern in der Mangelberufsliste (= Liste jener Berufe, in denen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt ein besonderer Mangel an Fachkräften besteht) in verschiedenen Wirtschaftsbereichen abzubilden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihren ambitionierten Zielen und den bereits zum Teil konkreten Plänen zur Förderung junger Unternehmer und der damit verbundenen Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes Österreich auch Taten folgen lässt.

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Stefan Zischka