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„Gefährlicher Arbeitsplatz“: Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers

11/08/2016

Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer wegen Dienstunfähigkeit oder Gefährdung seiner Gesundheit durch die zu verrichtende Tätigkeit vorzeitig austreten will

Will ein Arbeitnehmer wegen Dienstunfähigkeit oder Gefährdung seiner Gesundheit durch die zu verrichtende Tätigkeit vorzeitig aus dem Dienstverhältnis austreten, muss er den Arbeitgeber vor Ausübung seines Auftrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam machen, damit der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, ihm einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen, nachkommen kann.

Diese Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers besteht jedoch dann nicht, wenn diese Umstände dem Arbeitgeber ohnehin bekannt sind oder die Dienstunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung des Angestellten durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen dienstvertraglichen Pflichten ohnehin nicht beseitigt werden kann (OGH 9 ObA 43/16p uHa RIS-Justiz RS0028663; RS0028651). 

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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien