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Grünes Licht für Aufschub der Anwendung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD)

04/01/2018

Die EU Kommission kommt dem Wunsch nach einer späteren Anwendung der IDD nach: Sie soll erst ab 1.10.2018 gelebte Praxis werden müssen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bis 23.2.2018 bleibt hingegen unverändert. 

Mehr Zeit für die Branche, nicht für den Gesetzgeber 

Aufatmen für manches Unternehmen in der Versicherungsbranche: Die EU-Kommission folgt dem Ersuchen des Europäischen Parlaments und insgesamt 16 Mitgliedstaaten, die Anwendung der IDD auf den 1.10.2018 zu verschieben. Am 20.12.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission entsprechende Vorschläge zur Änderung der Richtlinie, in der bislang der 23.2.2018 ausdrücklich als Anwendungsbeginn verankert ist. 

Das Argument: Für die Durchführung der Richtlinie erforderliche "Durchführungs-Verordnungen" der Europäischen Kommission seien erst sehr spät, nämlich am 21.9.2017, veröffentlicht worden. Besonders kleinere Versicherungsvertreiber würden mehr Zeit zur Umsetzung und Anpassung der technischen und organisatorischen Anforderungen benötigen. Die Frist zwischen 21.9.2017 und 23.2.2018 sei für Unternehmen zu knapp, um gänzlich auf die neuen Regeln vorbereitet zu sein. 

Die Europäische Kommission verschafft der Versicherungsbranche also mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Versicherungsvertriebsregeln. Das gilt nicht für die Umsetzung der Richtlinie durch den Gesetzgeber: Die nationalen Parlamente müssen die Richtlinie nach wie vor zum 23.2.2018 in nationales Recht umsetzen. Die Anwendbarkeit der nationalen Regelungen soll hingegen auf den 1.10.2018 verschoben werden. 

Parlament und Rat müssen noch zustimmen 

Damit die Richtlinie tatsächlich, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, geändert wird, müssen das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat noch zustimmen. Da das Europäische Parlament selbst die Europäische Kommission um den nun gewährten Aufschub des Anwendungsbeginns ersucht hat, ist von dessen Zustimmung auszugehen. 

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Thomas Böhm
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Wien