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Produktpiraterie und Verkauf über das Internet- neuere Entwicklungen

29/04/2014

Nach einigen Rückschlägen für Markeninhaber wie etwa das Nokia/Philipps-Erkenntnis C-445 und C-446/09 des EuGH, welches dem Markeninhaber die Behauptungs- und Beweislast auferlegt hat, dass die vom Versender als Transitware deklarierten rechtsverletzenden Produkte entgegen dessen Angaben doch in der EU verbleiben sollen, arbeiten EK und EP nunmehr fieberhaft an einem besseren Rechtsrahmen für die Verfolgung von Produktfälschungen. Bereits in Kraft getreten ist die neue Produktpiraterieverordnung [EU]608/2013.

Diese sieht nun in allen Mitgliedstaaten der EU zwingend das sog vereinfachte Verfahren vor, in welchem von den Zollbehörden beschlagnahmte Produktfälschungen ohne ein gerichtliches Verfahren auf Kosten des Rechteinhabers vernichtet werden können. In der sich bereits im EP befindlichen Vorlage zur Änderung der Gemeinschaftsmarke wird ferner zukünftig geregelt werden, dass in Fällen der sog Durchfuhr (Transit) von markenverletzenden Produkten durch die EU nicht der Markeninhaber, sondern der Sender zu beweisen hat, dass das gefälschte Importprodukt nicht im EWR verbleiben soll. Dies stellt eine wichtige legistische Korrektur zur erwähnten Nokia/Philipps- Entscheidung dar. Besonders wichtig ist, dass Transitware zukünftig auch dann als rechtsverletzend eingestuft wird, wenn der Markeninhaber auch im Zielstaat der Transitware außerhalb der EU über ein wirksames Schutzrecht verfügt.

Bereits vor kurzem hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner neusten Entscheidung vom 06.02.2014, Marken Bolum-Qvist/Rolex S.A. ua, C-98/13 entschieden, dass auch (einzelne) Produkte, die über das Internet angeboten und von privaten Bestellern in den EWR verbracht werden, Gegenstand der Anhaltung und Beschlagnahme im zollrechtlichen Verfahren nach der Produktpiraterieverordnung sein können. Dies gilt sowohl für Markenverletzungen als auch Verletzungen anderer gewerblicher Schutzrechte. Voraussetzung ist lediglich, dass sich das Angebot auf der Website (auch) an Kaufinteressen in der EU gerichtet hat.

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Egon Engin-Deniz
Partner
Wien