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Sind Sie ein qualifizierter Privatanleger? Und was bringt Ihnen das?

2013-03

Die Novelle des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) führt einen neuen Typus des Anlegers, den „qualifizierten Privatanleger“, in die österreichische Rechtsordnung ein. Dadurch werden die Vertriebsmöglichkeiten von Alternativen Investmentfonds (AIF) erweitert.

Die ursprüngliche Fassung des im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetzes sah nur einen sehr eingeschränkten Vertrieb an Privatkunden vor. Die österreichische Fondsbranche, der durch das AIFMG eine wichtige Investorenbasis genommen wurde, erreichte in den letzten Monaten durch intensive Überzeugungsarbeit eine Erweiterung der Produkte, die an private Investoren vertrieben werden können, sowie durch die Einführung des „qualifizierten Privatkunden“ eine Verbreiterung der Anlegergruppe, an die vertrieben werden kann.

Damit soll ähnlich dem im deutschen Investmentfondsrecht geregelten semiprofessionellen Anleger unter bestimmten Voraussetzungen der Vertrieb von AIF an vermögende Privatkunden zulässig sein und diesen die im Sinne einer Portfoliodiversifizierung alternative Anlageformen zugänglich gemacht werden. Dadurch lässt sich eine Portfoliodiversifizierung besser erkennen.

Wann sind Sie ein qualifizierter Privatanleger?

Sie sind ein qualifizierter Privatanleger, wenn Sie über unbelastete Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als € 500.000 verfügen, sich verpflichten, mindestens € 100.000 in einen AIF zu investieren, und nachweisen können, dass Sie ausreichend diversifiziert sind und nicht mehr als 20 % Ihres aus Finanzinstrumenten bestehenden Vermögens in einen AIF investieren. Wie beim Privatkunden soll der Zugang zu einem AIF auch für qualifizierte Privatkunden erst nach entsprechender Information sowie Abgabe einer Erklärung betreffend die Risiken dieser Veranlagungen möglich sein.

Was dürfen Sie als qualifizierter Privatanleger?

Sie können nun auch AIF erwerben, die in Österreich für den Vertrieb an professionelle Anleger zugelassen sind und bei denen keine oder nur eine beschränkte Hebelfinanzierung eingesetzt wird. Es wird Ihnen nun wieder Zugang zu Anlageformen eröffnet, die Ihnen seit Einführung des AIFMG nicht mehr angeboten werden durften.

Was können Sie darüber hinaus als „normaler“ Privatkunde erwerben?

Zusätzlich können Sie auch die für den „normalen“ Privatkunden geeigneten alternativen Investitionen tätigen. Dazu zählen nach der Novelle nun auch „Private Equity Dachfonds“ und „AIF in Unternehmensbeteiligungen“. Private Equity Dachfonds sind Fonds, die gemäß ihrer Anlagestrategie überwiegend in andere AIF investieren, welche wiederum in nicht börsenotierte Unternehmen investieren. AIF in Unternehmensbeteiligungen halten Beteiligungen an mindestens fünf nicht börsenotierten Unternehmen, großteils KMU, wobei keine Beteiligung mehr als 50 % des Fondsvermögens betragen darf.

Beide Fondstypen unterliegen Einschränkungen: So ist etwa bei beiden keine Hebelfinanzierung zulässig und die AIFM müssen eine Konzession nach dem AIFMG halten.

Resümee

Dem vermögenden Privatkunden wird nun unter Wahrung der Informations- und Aufklärungspflichten der Zugang zu AIF, die nach der ursprünglichen Fassung des AIFMG nur professionellen Anlegern offen standen, ermöglicht. Dies ist einerseits aus der Sicht von Anlegern, die ihr Vermögen diversifizieren möchten, aber natürlich auch für die österreichische Fondsindustrie begrüßenswert.

Weitere Beiträge von Dr. Roman Hager, LL.M. finden Sie auf unserem CMS RRH Blog.

Autoren

Dr. Roman Hager, LL.M.