Home / Veröffentlichungen / Verträge nach internationalem Bauvertragsrecht

Verträge nach internationalem Bauvertragsrecht

20/12/2011

Aufgrund zunehmender internationaler Bau- und Infrastrukturprojekte mit Beteiligung österreichischer Unternehmen rückt das internationale Bauvertragsrecht nun auch in Österreich vermehrt in den Blickpunkt. Internationale Bauvertragsregime kommen meist dann zur Anwendung, wenn Bau- oder Infrastrukturprojekte von internationalen Finanzinstitutionen finanziert werden und diese auf die Einhaltung der vorgenannten Vertragsregime bestehen. Aber auch sonst finden diese Regelungen vermehrt bei länderübergreifenden Projekten Anwendung, da die Vertragsparteien losgelöst von lokalen rechtlichen Besonderheiten oder Unsicherheiten international standardisierte Vertragswerke bevorzugen.

Unter internationalen Bauvertragsregimen versteht man in der Regel standardisierte Vertragsmuster, welche die meist regelungsbedürftigen allgemeinen Vertragsthemen, wie etwa Bestimmungen über die Beziehungen der Vertragsparteien zueinander, über in der Praxis oft erforderlich werdende Vertragsänderungen (Leistungsänderungen, Nachtragsaufträge etc.), die Übernahme, allgemeine rechtliche Haftungsfragen oder eine Schiedsklausel mit vorgelagerter Schlichtungsstelle, umfassen. Daneben bestehen noch besondere Vertragsbedingungen, die dann spezifische Regelungen für das vorliegende Projekt enthalten und den jeweils vorliegenden Besonderheiten des Projektes Rechnung tragen sollten.

Die vorgenannten Vertragsregime folgen meist den internationalen FIDIC Vertragsmustern, die jeweils abgestimmt auf die Besonderheiten des umzusetzenden Projektes verschiedene Vertragsmodelle (etwa Red Book, Yellow Book, Silver Book oder Gold Book) anbieten. Die Auswahl des passenden Vertragsmodells erfolgt dabei jeweils danach, ob ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreismodell umgesetzt, die Planung vom Auftraggeber oder ebenfalls vom Auf-tragnehmer ausgeführt oder ob ein PPP-Projekt umgesetzt werden soll. Besonders zu beachten ist bei all den zur Auswahl stehenden Vertragsmustern, dass sie nicht aus der kontinentaleuropäischen, sondern aus der angelsächsischen Rechtstradition stammen. Von besonderer Wichtigkeit ist auch, welches materielle Recht dem Vertragsmodell im Einzelfall zugrunde gelegt wird, da die FIDIC-Vertragsmuster keineswegs alle bauvertragsrechtlich bedeutenden Themen umfassen und etwa Fragen der Anspruchsverjährung oder des Ersatzes von Mangelfolgeschäden im Einzelfall besonderer Regelung bedürfen. Eine weitere Besonderheit der FIDIC-Vertragsregime besteht schließlich darin, dass sie vergleichsweise strenge Regeln für die Geltendmachung von Nachtragsforderungen beinhalten, deren Missachtung zum Anspruchsverlust führen kann. Auch die in den FIDIC-Vertragsmustern vorgesehene Einrichtung des Engineers, dem bei der Bauabwicklung eine Reihe von, die Vertragsparteien vorerst bindenden, Befugnissen zukommt, ist dem inländischen Bauvertragsverständnis in dieser Form fremd.

Auswirkungen für die Praxis

Die in internationalen Bauprojekten verwendeten internationalen Vertragsmuster wirken zunächst fremd und ungewohnt. Professionelle Rechtsberatung hilft, rechtliche Lücken zu schließen und bestehende Unsicherheiten abzubauen.

Autoren

Foto vonNikolaus Weselik
Nikolaus Weselik
Partner
Wien