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W&I Versicherungen als sinnvoller Lösungsungsansatz bei Fragen der Risikoallokation im Rahmen von M&A Transaktionen?

29/08/2016

Deadlock in M&A Vertragsverhandlungen? In der Transaktionspraxis stellen sich immer wieder Konstellationen, in denen die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien in Bezug auf Risikoallokation nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. Hier kann die Warranty & Indemnity-Versicherung als möglicher Lösungsansatz dienen.

Eine W&I-Versicherung sichert (abhängig davon, wer als Versicherungsnehmer auftritt) den Verkäufer oder den Käufer gegen Risiken aus einem Unternehmenskauf ab, indem die Haftungsrisiken auf die Versicherung abgewälzt werden. Gedeckt werden Schäden, die sich aus Verletzungen von vertraglichen Garantien oder Freistellungsverpflichtungen im Anteils- oder Unternehmenskaufvertrag ergeben In der Regel werden nur unbekannte Risiken versichert. Typischerweise abgedeckt werden Fundamentalgarantien (Titelkette, Eigentum, Verfügungsermächtigung, etc.), Garantien betreffend den Status der Zielgesellschaft, Bilanz- und Steuergarantien, sowie übliche geschäftsbezogene Garantien (betreffend Vermögen, wesentliche Verträge, Liegenschaften, Rechtsstreitigkeiten, Versicherung, Geschäftsgebarung, Informationsqualität, etc.). wobei idR kein Schutz gegen bekannte/offengelegte Risiken oder offengelegte Sachverhalte, die Verletzung in die Zukunft gerichteter Garantien oder in Bezug auf schlechte Ergebnisse der Zielgesellschaft nach Vollzug der Transaktion besteht.

Aus Sicht des Verkäufers bietet sich der Abschluss einer W&I-Versicherung insb an:

  • Verkäufer kann/möchte nur limitierte Garantien abgeben (eg Private Equity Verkäufer)
  • Wenn nach Vollzug des Unternehmenskaufs eine Abwicklung des Investitionsvehikels und eine Vollausschüttung erzielter Erträge an Investoren geplant ist, kann die Bestellung von Sicherheiten (etwa einen Treuhanderlag des Kaufpreises für einen gewissen Zeitraum) vermieden und der Verkaufserlös im Sinne eines clean exit unmittelbar ausgeschüttet werden.

Aus Sicht des Käufers besteht der wesentliche Vorteil der W&I-Versicherung in der Reduktion des Durchsetzungsrisikos von Gewährleistungsansprüchen. Außerdem ermöglicht die W&I-Versicherung Käufern insofern ein vorteilhafteres Haftungsregime, als mit der Versicherung längere Verjährungsfristen oder höhere betragsmäßige Beschränkungen vereinbart werden können.

Auch in Auktionsverfahren können W&I-Versicherungen, welche typischerweise kostengünstiger als Treuhandlösungen sind, für beide Seiten einen Mehrwert schaffen. Da Käufern durch die Verwendung einer Käuferpolizze umfangreichere Gewährleistungs- und Garantiekataloge sowie durch eine einfachere Anspruchsgeltendmachung erhöhter Komfort geboten werden kann, wird Verkäufern die Erzielung besserer Angebote ermöglicht („dress up the bride“). Auf der anderen Seite können Käufer ihr Angebot von anderen abheben, indem sie geringere Haftungen des Verkäufers (umfassend oder auf bestimmte Bereiche beschränkt) in Kauf nehmen und diese durch eine Versicherung ersetzen („sweeten the bid“)

W&I-Versicherungen empfehlen sich schließlich dann, wenn Verkäufer und Käufer auch zukünftig zusammenarbeiten, und die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien durch die Erledigung von Schadensfällen nicht belastet werden soll.

Die Risikoanalyse durch den Versicherer erfolgt grundsätzlich auf Basis eines sehr gestrafften Underwriting Prozesses, der typischerweise nicht mehr als 7 Werktage dauert – in derartigen Konstellationen sind insbesondere erfahrene M&A Berater von rechtlicher Seite gefragt, die mit dem richtigen Fokus in der Analyse bei der Konkretisierung des Risikoprofils unterstützen und so die Machbarkeit der Versicherungslösung plausibilisieren.

Richtig angewendet können W&I Versicherungen zu einer dynamischeren Transaktionspraxis beitragen, wobei eine genaue Kenntnis der Wirkungsweise des jeweiligen Versicherungsprodukts sowie die Beiziehung von erfahrenen M&A Beratern zentral sind.

Autoren

Foto vonAlexander Rakosi
Alexander Rakosi
Partner
Wien