Home / Veröffentlichungen / Bulgarische Energie-Giganten halten sich an EU-Recht...

Bulgarische Energie-Giganten halten sich an EU-Recht - das Kernergebnis einer Umstrukturierung

16/04/2014

Reformen und rechtspolitische Handlungen versuchen für eine vertrauensvolle Atmosphäre im bulgarischen Energiesektor zu sorgen. Im gegenwärtigen energiepolitischen Kontext ist es besonders spannend, weil Bulgarien offenbar vor einer neuen großen Runde einschneidender Energieveränderungen steht.

Mit Zustimmung des Regulators vom 18.12.2013 und Beschluss der BEH (Bulgarische Energieholdinggesellschaft) – die Muttergesellschaft der Nationalenergiegesellschaft (NEK) und des ESO (Energiesystemoperator), die im Sinne des Art. 2 lit. 21 der Richtlinie 2009/72/EG i.V.m. dem bulgarischen Energiegesetz ein „vertikal integriertes Unternehmen“1 darstellt – wurde die längst überfällige Umstrukturierung der NEK genehmigt.

Bei dieser Umwandlung durch Abspaltung wurde das ganze Übertragungsenergienetz, ausgenommen der Wasserkraftwerke, von NEK auf ESO übertragen. Auf hochpolitischer Ebene ist diese Umwandlung mit dem Engagement Bulgariens zur Umsetzung der Richtlinie 2009/72/EG vom 13.07.2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und dadurch zur Trennung der Netzaktivitäten von den Versorgungs- und Erzeugungsaktivitäten begründet worden. So hat das von der Richtlinie vorgeschlagene Modell des „unabhängigen Übertragungsbetreibers“ seine tatsächliche Umsetzung in Bulgarien genossen und damit die Anforderungen der Europäischen Kommission, wenn auch mit Verzögerung, endlich in Erfüllung gebracht2.Das dürfte ein weiterer Schritt im bulgarischen Energiesektor zur Liberalisierung und besserer Integration der Strommärkte sowie zu der tatsächlichen Trennung der Energieproduktion von den Übertragungs- und Verteilnetzen entsprechend dem dritten Energieliberalisierungspaket der EU sein. Sobald die Richtlinie umgesetzt worden ist und die Energieaktivitäten aufgeteilt sind, sollte Bulgarien dadurch ein politisch, rechtlich und energiewirtschaftlich stabiles Umfeld für Investitionen und Partnerschaften erwarten lassen können. Was passiert aber tatsächlich in der Praxis und welche Hintergründe führen zur Bezweifelung der einwandfreien Umstrukturierung des Energienetzes, obwohl im grenzüberschreitenden europäischen Binnenmarkt diese Änderungen unvermeidlich und von der EU insgesamt gewünscht waren?

Fraglich ist die tatsächliche Umsetzung der gegenständlichen Umstrukturierung, da auf ESO nicht nur das ganze Übertragungsnetzwerk und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten übergegangen worden sind, sondern auch Leitungen, Immobilien, Dienstbarkeiten und alle diesbezüglichen Vertragsverhältnisse, nämlich: Vor- und Endverträge zum Anschluss an das Energienetz, Bürgschaften, Bankgarantien und sonstige Zahlungen der Energieproduzenten zur Netzzugangssicherung. Offensichtlich waren aber ESO und NEK zum Zeitpunkt der Abspaltung nicht reif genug, um die dementsprechenden Rechte und Pflichten zu trennen, zu übernehmen und zu erfüllen. Die Beispiele aus der Praxis lassen sich weniger zuversichtlich. Probleme ergeben sich etwa bei der "Aufteilung" der Bankgarantien und der Voranzahlungen, da sich ESO und NEK zurzeit nicht darüber einigen können, ob sämtliche zur Sicherung des Netzanschlusses zur Verfügung gestellten Sicherheiten (Bankgarantien, Bürgschaften, Voranzahlungen etc.) auf ESO bereits automatisch übertragen worden sind (obwohl aus rechtlicher Sicht die Antwort zu bejahen ist) oder doch die Stromerzeuger neue Garantien zur Verfügung stellen müssen, ohne aber die entsprechende Äquivalenz der ursprünglichen Sicherheiten zurück zu bekommen. Dazu kommt auch das Problem, ob ESO einen Teil der durch die Abspaltung übernommenen Netzanschlussverträge mit den Energieproduzenten als unwirksam behandeln würde, da viele von denen noch während der "NEK-Zeit" abgelaufen sind und NEK, trotz der überlassenen Vertragsgarantien, keine rechtmäßigen Vorkehrungen für die Verlängerung dieser Verträge übernommen hat. Demzufolge sollten die nationalen Energie-Giganten NEK und ESO klare Regeln ausarbeiten, die sich am besten für die Strombranche eignen und die für eine effektivere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor sowie für eine gegenseitige Profitierung sorgen, so dass der stark strapazierte Energiesektor erleichtert werden kann. Tatsache ist aber, dass, je schneller die Liberalisierungsprozesse voranschreiten und alternative Streitbeilegungsverfahren ermittelt werden, umso schneller kann eine wertvolle und vollständige Umsetzung der EU-Gebote in Bulgarien gewährleistet werden.


  1. Das Vertikal integrierte Unternehmen nimmt mindestens eine der Funktionen Übertragung oder Verteilung und mindestens eine der Funktionen Erzeugung von oder Versorgung mit Elektrizität wahr.
  2. Die Richtlinie führt 3 Arten von Modellen ein: (i) Trennung nach Eigentum, (ii) Unabhängiger Netzbetreiber, (iii) Unabhängiger Übertragungsbetreiber.

Autoren

Foto vonMaria Drenska
Maria Drenska