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Vorprozessualer Anspruch von Bankkunden auf Erstellung von Stichtagbewertungen ihrer Portfolios?

01/09/2015

Bankkunden sind zur Quantifizierung von Schadenersatzansprüchen aus Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs- und Execution Only-Vertragen auf die Kenntnis der Zusammensetzung und des Werts ihrer Portfolios an bestimmten Stichtagen angewiesen.

In der Regel sind Bankkunden sämtilche Informationen zugänglich, die für die Bewertung ihrer Wertschriftenportfolios per einen bestimmten Stichtag benötigt werden. Der an die Bank gerichtete Kundenwunsch um Erstellung von entsprechenden Stichtagbewertungen berührt die auftragsrechtliche Rechenschaftsablagepflicht mithin nur noch am Rande. Aus dem bestehenden Auftragsverhältnis lässt sich eine entsprechende Verpflichtung der Bank unter Berücksichtigung der sich gegenüberstehenden Parteiinteressen daher nur in Einzelfällen herleiten.

Besteht im konkreten Fall keine bankseitige Verpflichtung, dem Kunden im Rahmen der auftragsrechtlichen Rechenschaftsablage Stichtagbewertungen zukommen zu lassen, ändert daran auch ein vom Kunden entrichtetes Zusatzentgelt nichts. Vielmehr kann die Bank diesfalls zur Erstellung der verlangten Stichtagbewertungen nur durch den Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung verpflichtet werden.

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Dr. Niklaus Zaugg, LL.M.
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Zürich