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Wirtschaftsfrühstück – Mit Vorsprung in den Tag

Nichts tun kann teuer werden – Die Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners

Stuttgart, Deutschland

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Vergangene Veranstaltung
18. Juli 2018, 08:30 - 10:00 UTC +02:00

Der Bundesgerichtshofs hat in mehreren jüngeren Entscheidungen seine Rechtsprechung fortentwickelt, nach welcher eine Unterlassungspflicht auch zum Handeln, insbesondere zum Rückruf verpflichten kann. Verletzungen dieser Pflicht können empfindliche Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder zur Folge haben.

Programm

8.30 bis 9.00 Uhr

Get-together bei Kaffee und Frühstück

9.00 bis 10.00 Uhr

Vortrag und Diskussion

Ihre Referenten

Dr. Klaus Ikas
Partner, CMS Stuttgart

Amelie Sulovsky
Anwältin, CMS Stuttgart

Bei Interesse an der Veranstaltung steht Ihnen unser Event-Team gerne zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Sprecher

Dr. Klaus Ikas
Amelie Sulovsky-Lehr