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Arbeitsrecht – schnell notiert:Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Januar 2016

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat die letzten Hürden genommen und ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Zuletzt gab es noch eine Reihe offener Fragen, die nun aber geklärt sind. Insbesondere wurde auf die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Syndikusrechtsanwälte verzichtet.

In unserem aktuellen Newsletter erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen zur Zulassung zur Anwaltschaft, zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zu Vertrauensschutzregelungen sowie zu Haftungsfragen.

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Arbeitsrecht – schnell notiert: Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Januar 2016
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Autoren

Dr. Rainer Kienast