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Aktuelle Novelle zum Arbeitszeitrecht:

12 Stunden-Tag bereits ab 01.09.2018

Wien, Österreich

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Vergangene Veranstaltung
13. September 2018, 08:00 - 10:00 UTC +01:00

In den vergangenen Wochen wurde über die Novellierung des Arbeitszeitrecht heftig diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Frage wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf, ab wann ein Zuschlag zu bezahlen ist (auch für die 11. und 12. Stunde?) und ob die 11. und 12. Stunde freiwillig ist oder vom Arbeitgeber angeordnet werden darf. Leider wurden zahlreiche unzutreffende Aussagen getroffen, sodass es für die Praxis schwierig ist zu entscheiden, welche Handlungsspielräume zukünftig bestehen.

Der am 05.07.2018 beschlossene Gesetzestext stellt nunmehr unter anderem klar:

  • Die Höchstarbeitszeit darf maximal 12 Stunden am Tag und maximal 60 Stunden in der Woche betragen. - Wie bisher darf die Höchstarbeitszeit im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden aber nicht überschreiten.
  • Die Überstundenkontingente entfallen.
  • Im Rahmen von Gleitzeitmodellen darf auch die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden am Tag ausgedehnt werden, wenn (i) ein Zeitausgleich in ganzen Tagen vorgesehen wird und (ii) der Kollektivvertrag die Normalarbeitszeit nicht mit 10 Stunden "abschneidet". In jedem Fall ist eine neue (Betriebs-) Vereinbarung abzuschließen.
  • Die 11. und 12. Stunde kann grundlos abgelehnt werden
  • Der Begriff des leitenden Angestellten wurde neu definiert.
  • Übergangsbestimmungen regeln, inwieweit bestehende Arbeitszeitmodelle weitergelten.

Diese und weitere Eckpunkte der aktuellen AZG-Novelle wollen wir im Rahmen unseres Business Breakfast vorstellen und mit Ihnen diskutieren, Anpassungsbedarfe in bestehenden Vereinbarungen aufzeigen und auf neue Wege in der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen eingehen. Auch die Auswirkungen auf die verwaltungsstrafrechtlichen Grenzen werden Thema beim Business Breakfast sein.

Hinweis: Einen unmittelbaren Regelungsdruck gibt es aber nicht. Denn bestehende Vereinbarungen bleiben so lange aufrecht, bis neue abgeschlossen wurden. Besteht bspw. eine Gleitzeitregelung mit 10 Stunden Normalarbeitszeit pro Tag, bleibt es vorerst dabei.

Sprecher

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Christoph Wolf
Partner
Wien
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Andreas Jöst
Senior Lawyer
Wien