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Internationale Nachlassplanung

Wien, Österreich

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Vergangene Veranstaltung
18. Juni 2015 - 00:00 UTC +00:00

Mit August 2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Erfahren Sie, wie Sie davon betroffen sein können und in welchen Fällen es Handlungsbedarf gibt!

Immer mehr Erbfälle in Europa haben einen grenzüberschreitenden Bezug. Sei es durch bestehendes Auslandsvermögen, einen ins Ausland verlegten Wohnsitz oder gemischt-nationale Ehen, all dies führt zu multi-nationalen Nachlässen. Aber wissen Sie, welches Erbrecht in diesen Fällen zur Anwendung gelangt? Immerhin bestimmt das lokale Erbrecht maßgeblich die Höhe des Pflichtteils der ErbInnen und deren Legitimation im Ausland, die sich oft unerwartet schwierig gestaltet.

Besonders die enge Verflechtung zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die oft ähnliche oder gar gleiche Terminologie bei grundlegend unterschiedlichen Konzepten stellt international aufgestellte Entrepreneurs, Privatiers und deren Berater vor große Herausforderungen und verleitet auch zu Kunstfehlern.

Die seit 2012 in Kraft befindliche EU-Erbrechtsverordnung wird jetzt erst richtig relevant: Die wichtigsten Bestimmungen finden auf Nachlässe von Personen Anwendung, die nach dem 17. August 2015 versterben. Sie bestimmen beispielsweise das Recht des Staates, das im Erbfall anzuwenden ist und sehen neue Rechtswahlmöglichkeiten für den Erbfall vor.

Wenn über Ihren Nachlass nicht der Staat, sondern Sie selbst bestimmen wollen, dann ist jetzt Handlungsbedarf gegeben. Legen Sie jetzt etwa das anwendbare Recht fest und treffen Sie jetzt Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Nachfolge.

RechtsexpertInnen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz berichten über ihre Erfahrungen und geben Empfehlungen. Die Veranstaltung gibt Ihnen eine praxisnahe Übersicht über die internationale Nachlassplanung und die möglichen Planungsinstrumente.

Steuerreform 2015: Jetzt noch steuerschonend Immobilien übertragen

Die Steuerreform 2015 bringt voraussichtlich massive Steuererhöhung bei der Übertragung von Immobilien im Zuge von Erbschaften und Schenkungen im Familienkreis. Auch der Verkauf von Immobilien wird sich ab 2016 erheblich verteuern. Unsere Steuerexpertin Dr. Sibylle Novak erläutert die Eckpunkte der Steuerreform und zeigt, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Steuern bei geplanten Immobilienübertragungen zu sparen.

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Sibylle Novak
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Tobias Somary, LL.M.
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