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Krankenstand - Wiedereingliederungsteilzeit - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wien, Österreich

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Vergangene Veranstaltung
27. September 2017, 08:00 - 10:00 UTC +02:00

Arbeitsmedizinerin Dr. Eva Höltl und die beiden Arbeitsrechtsexperten Dr. Andreas Jöst und Dr. Christoph Wolf beantworten die vielen offenen Fragen in Bezug auf diese Themen.

Rund um den Krankenstand gibt es nach wie vor große Rechtsunsicherheit: Was dürfen ArbeitgeberInnen fragen? Sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, auch im Krankenstand erreichbar zu sein? Ist die ärztliche Krankschreibung in jedem Fall zu akzeptieren oder darf sie angezweifelt werden? Welche Rolle haben ArbeitsmedizinerInnen ? Welche Pflichten haben ArbeiternehmerInnen im Krankenstand? Was ist im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsprozesses zu beachten? 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Wiedereingliederungsteilzeit am 1.7.2017 gibt es nun erstmals ein gesetzliches Modell, das die Schnittstelle zwischen Krankenstand und Arbeitsprozess genauer regelt.

Der der Gesetzgeber hat zahlreiche Eckpunkte der Wiedereingliederungsteilzeit geregelt, trotzdem blieben einige - zum Teil wesentliche Fragen - offen. So etwa folgende:

  • Kann die Wiedereingliederungsteilzeit direkt an einen Krankenstand anschließen oder darf sie auch noch danach vereinbart werden?
  • Wie ist die Schnittstelle zwischen HausärztInnen, die ArbeitnehmerInnen wieder "gesundschreiben" und ArbeitsmedizinerInnen, die bei der Ausgestaltung des Wiedereingliederungsplanes beraten sollen, zu gestalten?
  • Welche Rolle wird das Anbieten oder Nicht-Anbieten der Wiedereingliederungsteilzeit in der kündigungsschutzrechtlichen Judikatur spielen?

Wir beleuchten all diese Fragen im Rahmen des CMS Business Breakfast aus arbeitsrechtlicher und arbeitsmedizinischer Sicht. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie die Schnittstelle zwischen Krankenstand und betrieblichem Arbeitsprozess sowohl arbeitsrechtlich, als auch arbeitsmedizinisch fair gestaltet werden kann. Die Wiedereingliederungsteilzeit kann dabei eine ganz wesentliche Rolle spielen.
Mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement sind aber auch Fragen der Erstellung von Krankenstandsstatistiken eng verbunden. Auch diese Fragen werden wir im Rahmen des CMS Business Breakfast beleuchten und vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bewerten. 

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt. Wir ersuchen Sie um verbindliche Anmeldung.

Sprecher

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Christoph Wolf
Partner
Wien
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Andreas Jöst
Senior Lawyer
Wien