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Ansprüche auf Elternteilzeit ändern sich

Wirtschaftsblatt

04/02/2016

Seit Jahresanfang ist der Arbeitsumfang für Mitarbeiter in der Elternteilzeit neu geregelt: "Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens um 20 Prozent reduziert werden und darf zwölf Stunden nicht unterschreiten", erklärt Christoph Wolf, Arbeitsrechtsexperte bei CMS Reich-Rohrwig Hainz.

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