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Der Standard: Ein Riegel gegen Diskriminierungen

Erschienen am 24. September 2020 im Standard

​Ein Gesellschaftsvertrag, der nur männliche Nachkommen als Nachfolger zulässt, ist diskriminierend und daher nichtig, doch bei letztwilligen Verfügungen stoßen immer wieder der Gleichheitsgrundsatz und Privatautonomie aufeinander. Den ganzen Artikel von Johannes Reich-Rohrwig und Lukas J. Peissl, CMS Wien, finden Sie hier.​

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Pressebericht
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