Beschwerden an die Datenschutzbehörde haben aufgrund der letztes Jahr in Kraft getretenen DSGVO massiv zugenommen. Dies ist nur ein Beispiel für die Auswirkungen der sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Digital-Sektor. Die noch bevorstehende E-Privacy-Verordnung, die neuen Datensicherheitsanforderungen durch das Cybersecurity-Gesetz und auch die von Protesten begleitete EU-Urheberrechtsreform rücken weiter in den Vordergrund. Im Digital-Sektor agierende Unternehmen müssen ein immer komplexeres Geflecht aus europäischen und nationalen Rechtsvorschriften beachten, um bösen Überraschungen vorzubeugen.
Mut zu neuen Technologien ist heute nicht mehr nur in der Digital Economy, sondern auch in den klassischen Industrien gefragt. Gleichzeitig werden europäische und nationale Vorschriften konsequent umfassender und komplexer. Anlässlich zahlreicher rechtlicher Neuigkeiten im Digital-Sektor fanden sich beim CMS Business Breakfast am 9. April Vorstände und Geschäftsführer verschiedener Branchen und Unternehmen ein. Das von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz veranstaltete Infofrühstück zählt zur Eventserie „Risk & Prevention“, dank dieser sich Unternehmen entsprechend vorbereiten sowie Haftungsrisiken minimieren und im besten Fall zur Gänze vermeiden können.
„Die DSGVO war letztes Jahr nur der Auftakt zu vielen weiteren neuen EU-Normen im digitalen Bereich, an denen kaum ein Unternehmen vorbeikommt“, so CMS Managing Partner Johannes Juranek. „Wir sehen aktuell nicht nur eines, sondern eine Vielzahl an Themen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Unternehmen jede Menge neuer Fragen aufwerfen. Da die Verantwortung letztendlich bei der Unternehmensleitung liegt, haben wir dieses Business Breakfast gezielt an Vorstände und Geschäftsführung gerichtet.“ Wie diese ihr Unternehmen, aber auch sich selbst vor den zusätzlichen Haftungsrisiken schützen können, erfuhren sie neben dem Vortrag von Johannes Juranek durch Klaus Pateter und Johannes Scharf, beide ebenfalls Experten für Technology, Media & Communications und Intellectual Property.
Haftungsrisiken in vier großen Themenbereichen
Damit die Innovationsfreudigkeit kein jähes Ende nimmt und der Einsatz digitaler Technologien auch in Zukunft auf rechtssicheren Beinen steht, wurden beim CMS Business Breakfast diesmal gleich vier Themen unter die Lupe genommen. So widmeten sich die CMS Experten im Hinblick auf die DSGVO aktuellen Entscheidungen europäischer Datenschutzbehörden, bei denen die Verletzung von Transparenz- und Informationspflichten und der Entzug der Betroffenenrechte im Mittelpunkt standen. Darüber hinaus gab es einen Ausblick auf die bevorstehende E-Privacy-Verordnung, die drastische Sanktionen für Spamming und die unzulässige Verwendung von Tracking-Cookies für Werbung etc. vorsehen wird. Drittes großes Thema war das Cybersecurity-Gesetz (NISG), das für Betreiber wesentlicher Dienste (wie z.B. Unternehmen aus dem Energie- und Versorgungssektor, aus dem Gesundheitswesen, Verkehrsunternehmen oder Bankinstitute) sowie Anbieter digitaler Dienste die Datensicherheitsanforderungen spürbar anhebt. Angesichts der seit Jahren wachsenden Zahl an Cyber-Angriffen aller Art kommt diese Maßnahme sicherlich nicht zu früh. Zu guter Letzt befasste sich das CMS Business Breakfast mit der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform, wo vor allem die künftige Notwendigkeit technischer Maßnahmen zur Blockierung urheberrechtlich geschützter Inhalte („Uploadfilter“) die Wogen hoch gehen lässt und die Digitalwirtschaft vor diffizile Herausforderungen stellen wird.
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