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Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Eintragung bis 1. Juni

Erschienen am 14.03.2018 im Medium: Tiroler Tageszeitung

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie hat Österreich per 15. Jänner 2018 ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen. Darin müssen österreichische Gesellschaften, Privatstiftungen und Trusts bis 1. Juni 2018 ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden und diese auch jährlich aktualisieren. „Das kommt langsam aufs Radar“, so Anwalt Oliver Werner von der Kanzlei CMS.

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Oliver Werner
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