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Abhilfe bei Namensrechtsverletzungen im Internet

Erschienen in "Nova et Varia" I Ausgabe 03/2022

Aufgrund der besonderen Individualisierungs- und Unterscheidungsfunktion von Namen und Marken sind diese besonders geschützt und dem Berechtigten stehen bei unbefugten Gebrauch durch einen anderen insbesondere Unterlassungsansprüche zu.

Der namensrechtliche Schutz steht nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen zu und erstreckt sich auf deren Firma sowie Domainnamen. Die unbefugte Namensanmaßung kann insbesondere auch durch Handlungen im Internet verwirklicht werden.
Mit derartigen webbasierten Rechtsverletzungen, die im internationalen Kontext zunehmend eine Rolle spielen, hatte sich der OGH zuletzt wiederholt
auseinanderzusetzen.
 

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