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Das neue Eigenkapitalersatzgesetz

Mit 1. 1. 2004 ist im Rahmen des Gesellschafts- und Insolvenzrechts nderungsgesetzes 2003– GIR G 20031) – das Eigenkapitalersatz-Gesetz – EKEG – in Kraft getreten. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2003 verwirklicht werden (§ 18 EKEG).2) Vorher gewä hrte eigenkapitalersetzende Gesellschafterfinanzierungen werden daher noch nach den bisherigen Rechtsprechungsregeln zu beurteilen sein.

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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien