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Der Entwurf eines neuen Ökostromgesetzes ging in die Begutachtung - Fluch oder Segen?

18/05/2011

Ende März wurde der Ministerialentwurf für ein neues Ökostromgesetz in die Begutachtung geschickt. Durch das neue Gesetz soll Österreich bis 2015 atomstromfrei werden. Derzeit liegen noch keine offiziellen Stellungnahmen über den Entwurf vor. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten wird.

Das neue Gesetz soll im Wesentlichen den Abbau der teilweise bis 2023 reichenden Wartelisten für den Bau neuer Anlagen zur Produktion von gefördertem Ökostrom - also Wind, Kleinwasserkraft, Photovoltaik, Biomasse und Biogas - fördern. Dazu sollen insbesondere die jährlichen Förderdeckel für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen um 40%, von EUR 21 Mio auf EUR 30 Mio, erhöht werden. Zudem soll ein neues und transparenteres Fördersystem geschaffen werden. Jeder einzelnen erneuerbaren Energietechnologie werden fixe jährliche Fördertöpfe zugeteilt. Um Überförderungen zu vermeiden, soll es halbjährliche Ausschreibungen mit Tarifabschlägen von 10% geben.

Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr ein Antrag gestellt werden.

Der Entwurf sieht ferner ein neues Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen vor und setzt eine Ausgleichszahlung von maximal EUR 500.000 für angefallene Ökostromkosten fest. Kritik am Begutachtungsentwurf kommt sowohl von den Interessenvertretungen der Ökostromunternehmen als auch von der Industrie. Vertreter von Ökostromanlagen sehen in dem Entwurf einen Rückschritt. Sie kritisieren, dass zwar theoretisch mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, aber der Entwurf zu viele Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln vorsieht, sodass es fraglich ist, ob ein Antragsteller auch tatsächlich von der Erhöhung des Fördervolumens profitieren kann. Vertreter der Industrie bemängeln die geringe Ausgleichszahlung, welche auch noch auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt ist. Zudem verliert ein Industrieunternehmen den Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn es parallel auch andere Fördermittel, etwa für die Lehrlingsausbildung, bezieht.

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Robert Keisler
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Wien