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Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Gründung eines öffentlichen Registers der Schiedsstellen in Bulgarien vor

28/11/2016

Als Folge der jahrelangen schlechten Praktik in Bulgarien, Gerichtsverfahren gegen die Verbraucher vor der Schiedsstelle ohne dessen ausdrückliche Einwilligung einzuleiten, wurde ein neuer Gesetzesentwurf über die Änderungen bezüglich der Zulässigkeit des Schiedsverfahrens bei der Entscheidung über Streitfragen zwischen Verbrauchern und über die Gründung eines öffentlichen Registers der Schiedsstellen zur Abstimmung im Parlament vorgelegt.

Die Änderungsvorschläge werden dem Parlament nach einer einjährigen öffentlichen Diskussion zum Problem dargestellt, während deren zahlreiche Verfahren gegen Verbraucher, besonders gegen Kunden von großen Dienstleistern mit Monopolstellung auf dem Markt, vor den Schiedsstellen ohne deren Einwilligung eingeleitet wurden. Zudem gewähren die aktuellen Regelungen in Bezug auf die Gründung und die Tätigkeit der Schiedsstellen in Bulgarien jedem größeren Unternehmen oder Stelle eine Schiedsstelle zu gründen und über Streitfragen geheim zu entscheiden.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf stellt einen Versuch dar, diese Praktik einzustellen und die Schiedsstellen und das Schiedsverfahren für die gewöhnlichen Bürger durchsichtiger zu gestalten.

Die entworfenen Bestimmungen beziehen sich auf drei wichtige Rechtsakten – die Zivilprozessordnung, das Verbraucherschutzgesetz und das Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Der Gesetzesentwurf schlägt Änderungen des Gesetzes über den internationalen Handelsschiedsgerichtshof vor und zwar die Eröffnung eines öffentlichen Registers aller Schiedsstellen in Bulgarien. Dieses Register sollte unter der Kontrolle des Justizministeriums und dessen Aufsichtsbehörde funktionieren. Jeder Schiedsgerichtshof in Bulgarien wird zur Eintragung im öffentlichen Register verpflichtet sein, damit er seine Tätigkeit rechtmäßig ausüben kann.

Zum ersten Mal wird es ausdrücklich bestimmt, dass nur eine zuständige volljährige Person, welche für keine begangenen Straftaten schuldig gesprochen wurde, eine Hochschulbildung abgeschlossen hat, über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügt und eine hohe Moral aufweist, als einen Schiedsrichter eingetragen werden darf.

Zudem sieht das Gesetzesentwurf für jede der Parteien im Schiedsgerichtsverfahren eine Möglichkeit vor, einen Fernzugang zum Verfahren zu haben und Auskünfte zu jeder Zeit zu erhalten. Die Schiedsstellen werden verpflichtet sein, ein Archiv mit allen abgeschlossenen Akten für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Aussprache des Schiedsspruchs aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Periode haben die Schiedsstellen nur ein Archiv über die Beschlüsse und die Entscheidungen in den Schiedsverfahren aufzubewahren.

Außerdem wird es im Entwurf vorgeschlagen, dass die Streitigkeiten zwischen den Verbrauchern endgültig und ausdrücklich als Streitfälle außerhalb der Kompetenz der Schiedsstellen definiert werden. Ausnahmsweise dürfen diese Streitfragen von einer Schiedsstelle behandelt werden, nur wenn sich darüber die Streitparteien nach Entstehung der Streitfrage geeinigt haben.

Die vorgelegten Schiedssprüche bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sind als nichtig und unwirksam ex lege anzusehen. Wird die Unwirksamkeit eines Schiedsspruchs festgestellt, so hat das zuständige Gericht in Sofia das Recht, die Vollstreckung des Schiedsspruchs und entsprechend den Vollstreckungsbescheid auszusetzen.

Sowohl das Sofioter Stadtgericht als auch der Oberste Kassationshof haben bei der Durchsetzung der Gerichtsverfahren zum Zurückrufen eines Beschlusses ein Recht, ohne zeitliche Begrenzung einen Schiedsspruch öffentlich für unwirksam zu erklären.

Wenn das Bulgarische Parlament die vorgeschlagenen Änderungen genehmigt, so hat sich jede Schiedsstelle in Bulgarien in das neue öffentliche Register einzutragen. Für die Eintragung hat jede Stelle ihre internen Schiedsregeln darzustellen, sowie Nachweise über ihren Status, ein Tarif für die anfallenden Gebühren und eine Liste genehmigter Schiedsrichter und Vermittler vorzulegen. Das Justizministerium hat eine Verordnung in Bezug auf die Organisation, Verwaltung und Führung des öffentlichen Registers auszustellen.

Zudem wird das öffentliche Register jedem Dritten oder jeder Gesellschaft erlauben, sich über die vorliegenden Schiedsstellen in Bulgarien zu informieren und eine vernünftige Entscheidung über die Auswahl einer Schiedsstelle zu treffen. Das Register wird detaillierte und zuverlässige Informationen über die Stellen zur Verfügung stellen, welche öffentlich für die gesetzlichen Schiedssprüchen in Bulgarien zuständig sind.  Höchstwahrscheinlich führen die vorgeschlagenen Änderungen dazu, dass die Anzahl der illegalen Vollstreckungsbescheide auf Grund von unwirksamen Schiedssprüchen vermindert wird.

Autoren

Foto vonAntonia Kehayova
Antonia Kehayova
Counsel
Sofia