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EuGH zur Handelsvertreterrichtlinie: Was sind „neue Kunden“?

11/08/2016

Nunmehr hat der EuGH über die Auslegung von Art 17 Abs 2 lit a der RL 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter entschieden:

Danach ist diese Vorschrift, erster Spiegelstrich, dahin auszulegen, dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbenen Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als „neue Kunden“ im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn diese Kunden bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhielten, jedoch der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat.

Ob dies der Fall ist, hat das nationale Gericht zu prüfen (EuGH 7.4.2016, RS C-315/14 [Marchon Germany GmbH/Yvonne Karaszkiewicz]).

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Johannes Reich-Rohrwig
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