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Geschäftsunfähigkeit von Stiftern

05/08/2011

Meist werden Privatstiftungen zu einem Zeitpunkt gegründet, zu dem der Stifter noch bei vollen geistigen Kräften ist. Die Lebenserfahrung zeigt allerdings, dass dieser Zustand bis zum Tod eines Menschen üblicherweise nicht aufrecht bleibt. Die Verschlechterung des Geisteszustands bis hin zur Besachwalterung des Stifters wirft zahlreiche Fragen bei der Gestaltung der Stiftungsurkunden auf.

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Geschäftsunfähigkeit von Stiftern
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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien