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Kein Vetorecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt

17/12/2010

Im Zuge einer ArbVG-Novelle hat der Gesetzgeber auf jüngste Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht der Belegschaftsvertretung bei leistungsbezogenen Prämien und Entgelten reagiert und hat eine Neuregelung vorgenommen. Von Ausnahmen abgesehen unterliegen künftig leistungsbezogene Entgelte nicht mehr der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.

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Kein Vetorecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt
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