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Retention-Programme

22/03/2017

In personeller Hinsicht ist die Bindung von Schlüsselkräften – auch „Retention“ genannt – ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Gerade junge Unternehmen („Start-Ups“) können oftmals mit den Gehaltsbandbreiten großer Konzerne nicht mithalten. Durch unterschiedliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung kann jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Mitarbeiter dennoch zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Anteile am Start-up

Die Beteiligung am Eigenkapital mit vollen Stimm- und Vermögensrechten bildet die stärkste Form der Mitarbeiterbeteiligung, ist jedoch auch mit Kontrollverlusten verbunden.

Gewährung von Optionen

Durch die Gewährung von Optionen wird dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist Anteile am Unternehmen (zu besonderen Konditionen) zu erwerben. Hierdurch profitiert der Mitarbeiter an einer Wertsteigerung des Unternehmens in der Zukunft, ist aber gleichzeitig nicht verpflichtet am Stichtag sein Optionsrecht auszuüben.

Phantom Shares / Stock Appreciation Rights

Eine junge Form der Mitarbeiterbeteiligung ist die Gewährung von sogenannten „Phantom Shares“ oder „Stock Appreciation Rights". Hierbei erhält der Mitarbeiter als Teil seiner Vergütung fiktive Wertpapiere. Diese Wertpapiere können unterschiedlich ausgestaltet werden. In der Regel räumen sie dem Mitarbeiter das Recht ein, am Verkauf des Unternehmens zu partizipieren. Sie stellen somit imaginäre Anteile am Wert des Unternehmens dar. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Phantom Shares hat der Mitarbeiter sodann einen Anspruch in Höhe des Wertzuwachses für den Zeitraum zwischen der Gewährung und dem jeweiligen Stichtag. Dies hat für die Gesellschafter von Start-Ups den Vorteil, dass die einzelnen Mitarbeiter zwar eine Vergütung für die Wertsteigerung des Unternehmens erhalten, gleichzeitig aber nicht am eigentlichen Kapital der Gesellschaft beteiligt werden und somit auch kein Stimmrecht in den Entscheidungsgremien der Gesellschaft erhalten.

Als internationale Anwaltssozietät hat sich CMS Reich-Rohrwig Hainz in Österreich auch auf die Beratung junger Unternehmen spezialisiert und berät Sie gerne bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen sowie der strategischen Auswahl und praktischen Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Hierbei bieten wir auch speziell auf Start-Ups zugeschnittene Beratungspakete an.

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Stefan Zischka
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Ulrich Weinstich