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Ständige Erreichbarkeit bedeutet noch keine ständige Arbeitszeit

Entscheidend sind die konkreten Einschränkungen für Arbeitnehmer, erläutert der EuGH in seinen Urteilen zur Rufbereitschaft

 

Autoren

Christoph Wolf
Christoph Wolf
Partner
Wien
Daniela Krömer
Daniela Krömer
Partnerin
Co-Head of the CMS Employment & Pensions Group
Wien

Erschienen am 15.März 2021 im Der Standard

Ein Feuerwehrmann aus Offenbach am Main, der sich in seinem Rufbereitschaftsdienst mit seinem Dienstfahrzeug nicht mehr als 20 Minuten von der Stadtgrenze entfernen durfte und den Dienst daher meist an seinem Wohnort verbrachte. Ein Sendetechniker in den slowenischen Bergen, der während seiner Bereitschaftsdienste in der Lage sein musste, innerhalb einer Stunde die Sendeanlage zu erreichen, und sich daher überwiegend in der Sendeanlage weit entfernt von seinem Wohnort aufhielt.