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Zur Abberufung des Stiftungsvorstands

Der OGH hat als Grundsatz judiziert, dass der Stifter einer Privatstiftung dritten Personen nicht das uneingeschränkte Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes einräumen kann. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Rsp kritisch auseinander und lotet etwaige Fragen aus.

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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien