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Erwerb/Miete von Liegenschaften in der Praxis der serbischen Wettbewerbsbehörde

15/11/2016

Die serbische Wettbewerbsbehörde („Wettbewerbsbehörde“) hat unlängst begonnen, den Begriff des Zusammenschlusses im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („Gesetz“) beim Erwerb oder Miete von Liegenschaften weit auszulegen. Ein Beispiel dafür ist das Anfang 2016 eingeleitetes Verfahren gegen Banca Intesa a.d. Beograd wegen eines angeblich unangemeldeten aber vollzogenen Zusammenschlusses. Wie die Wettbewerbsbehörde berichtete, ging es um einen Zusammenschluss durch den Erwerb der Liegenschaften und zwar Geschäftsgebäude zum Zweck der Verlegung der Bankverwaltung in die gegenständlichen Geschäftsräumlichkeiten. 1 2

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Autoren

Raško Radovanović