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Die Grenzen zwischen Hauptleistungsumfang und zusätzlichen Leistungen

05/11/2015

Ist im Vergabevertrag als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Allerding erweisen sich in der Praxis Ausnahmen, weil häufig zu Beginn der Maßnahme/Bauarbeit noch nicht alles planerisch erfasst werden kann und das Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist, so dass ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehrkosten zu gewähren ist.

Bei der Beurteilung der Frage, welche Leistungen als zusätzlich anzusehen sind, ist aber die bulgarische Rechtsprechung nicht einheitlich:

In einigen Fällen werden die vom Auftragnehmer zusätzlich vorgenommenen Leistungen nicht als zusätzlich und unvorgesehen angenommen, sondern als einen Teil von der Gesamtleistung, wenn diese für die Betriebseinheit des Objekts und dessen Inbetriebnahme (für die die Pauschale vereinbart ist) notwendig waren. In anderen Fällen (nach Beginn der Bauarbeiten wird festgestellt, dass die vorhandene Infrastruktur nicht mehr funktionstüchtig ist) hat das Gericht angenommen, dass es sich dabei unbedingt um unvorgesehene zusätzliche Arbeiten handelt, da diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht geplant werden konnten und insofern nicht dem Auftragnehmer zuzumuten sind – sie seien aber erheblich für die Erfüllung der Hauptleistung und müssten daher vom Auftraggeber zusätzlich vergütet werden.

Schließlich lässt sich feststellen, dass die Frage, ob und wann nicht vorgesehene zusätzliche Leistungen vorliegen, nicht eindeutig beantworten werden kann. Einig ist jedoch die bulgarische Rechtsprechung darüber, dass Leistungen aus dem Vergabevertrag dann als nicht vorgesehen zu beurteilen sind, wenn: der Bedarf an diesen Leistungen erst nach dem Vertragsabschluss entstanden und dem Verhalten der Vertragsparteien nicht zuzumuten ist; die Leistungen auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht vorgesehen werden können hätten; und die Nichterfüllung von zusätzlichen Leistungen die Erfüllung der Hauptleistungspflicht unmöglich macht.

Autoren

Maria Drenska