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CMS Breakfast - Art. 8 UWG - Zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Schweiz

Vergangene Veranstaltung
24. April 2012 - 00:00 UTC +00:00

Per 1. Juli 2012 tritt der revidierte Art. 8 UWG zu unlauteren allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Bisher waren AGB nur dann unlauter, wenn sie "in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei" erheblich vom Gesetz abwichen. Diese von verschiedenen Seiten als untauglich kritisierte Formulierung wurde nun angepasst. Neu sind AGB immer dann unlauter, wenn sie zum Nachteil von Konsumenten ein den Grundsatz von Treu und Glauben verletzendes erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen. Damit ist grundsätzlich eine offene Kontrolle der AGB durch die Gerichte möglich.

Wir freuen uns, anlässlich eines gemeinsamen Frühstücks mit Teilnehmern aus Unternehmen und CMS Kollegen aus Köln und Wien zu erörtern, was zu beachten ist, um AVB möglichst klar und rechtssicher zu formulieren.


Programm

07.45 Uhr Eröffnung Buffet
08.15 Uhr Frühstücksgespräch
09.15 Uhr Wrap Up
09.30 Uhr Ende der Veranstaltung


Referenten

Dr. Jodok Wicki - Partner, CMS von Erlach Henrici AG, Zürich
Dr. Stefan Segger - Partner, CMS Hasche Sigle, Köln
Daniela Karollus-Bruner - Partnerin, CMS Reich-Rohrwig Hainz, Wien
Dr. Clemens von Zedtwitz, LL.M. - Associate, CMS von Erlach Henrici AG, Zürich




Sprecher

Foto vonJodok Wicki
Dr. Jodok Wicki
Partner
Zürich
Foto vonStefan Segger
Dr. Stefan Segger
Foto vonDaniela Karollus-Bruner
Daniela Karollus-Bruner
Partnerin
Wien
Dr. Clemens von von Zedtwitz, LL.M.
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