Home / Veröffentlichungen / Allgemeiner Personalabbau rechtfertigt nicht die Abberufung...

Allgemeiner Personalabbau rechtfertigt nicht die Abberufung eines Vorstandsmitglieds

11/03/2015

Das OLG Frankfurt am Main hat den Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat einer Bank AG für unwirksam erklärt (Urteil vom 17.02.2015, Az. 5 U 111/14). Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden, der mit dem allgemeinen Personalabbaukonzept der Bank nicht dargetan war. Bank wollte den Vorstand von der Personalreduzierung nicht ausnehmen (mehr…)

Mehr

Autoren

Foto vonKatharina Haneke
Dr. Katharina Haneke
Counsel
Hamburg