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Blitzlöschung versus Ablauf des Sperrjahres

08/07/2019

Damit Kapitalgesellschaften aus dem Handelsregister gelöscht werden können, müssen sie das gesetzliche Liquidationsverfahren durchlaufen (§§ 60 ff. GmbHG bzw. §§ 262 ff. AktG). Auflösungsgrund kann bspw. der Ablauf der im Gesellschaftsvertrag/Satzung bestimmten Zeit oder ein gerichtliches Urteil sein, aber auch (und für die vorliegende Frage interessant) ein Auflösungsbeschluss der Gesellschafter. Auflösungsbeschluss und Abwicklung der Gesellschaft Die Liquidation wird mit dem Beschluss der (mehr…)

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Matthias Engelen