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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nicht grenzenlos!

07/08/2019

Der Betriebsrat eines Krankenhauses in Niedersachsen hat den Bogen überspannt. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 12. März 2019 (1 ABR 42/17) die Unterlassungsansprüche des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG und § 23 Abs. 3 BetrVG erstmals eingeschränkt. Krankenhausbetreiber streitet mit Betriebsrat über Mitbestimmung von Monatsdienstplänen Zunächst hat die Arbeitgeberin dem Betriebsrat den Monatsdienstplan mit der Bitte (mehr…)

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Annika Vanessa Kemna
Counsel
Hamburg