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Das Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz aus arbeitsrechtlicher Sicht

Stuttgart, Deutschland

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Vergangene Veranstaltung
08. Oktober 2019, 16:30 - 18:00 UTC +02:00

Zum 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz) in Kraft getreten, das erhebliche Veränderungen für den Geheimnisschutz in Unternehmen mit sich gebracht hat. Seither müssen Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ rechtlicher, technischer und organisatorischer Natur ergreifen, damit ihre vertraulichen Informationen, wie bspw. Konstruktionszeichnungen, Kundenlisten, Know-how oder Werbestrategien, als Geschäftsgeheimnisse gesetzlichen Schutz genießen.

Dabei stellen sich auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, wie etwa die Anpassung von Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Aufstellung von Arbeitgeberrichtlinien zum Geheimnisschutz oder die Wahrung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei einzelnen Schutzmaßnahmen.

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir den vielfältigen arbeitsrechtlichen Fragen des neuen Geheimnisschutzrechts nachgehen und mit Ihnen die ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen Gesetz erörtern.

Programm

16.30 bis 
17.45 Uhr

Vortrag mit anschließender Diskussion

Ab 17.45 Uhr

Get-together

Bei Interesse an der Veranstaltung steht Ihnen unser Event-Team gerne zur Verfügung.

Sprecher

Foto vonMaximilian Koschker
Dr. Maximilian Koschker, LL.M. (University of Auckland)
Partner
Stuttgart