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CMS Hasche Sigle berät EnBW und Netze BW bei Vergabe der Konzession für Strom- und Gasnetz in Stuttgart

19/08/2014

Stuttgart – Die Landeshauptstadt Stuttgart, die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Netze BW GmbH haben Verträge zur Umsetzung der Kooperation nach der Entscheidung im Konzessionsvergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze paraphiert. Damit sind die Voraussetzungen für die zu gründenden Gemeinschaftsunternehmen geschaffen. Dies soll mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2014 geschehen.

Ein Team um Lead-Partner Dr. Jochen Lamb hat die Unternehmen EnBW und Netze BW bereits im Vergabeverfahren sowie in den anschließenden Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart sowie mit den Stadtwerken Stuttgart zur Umsetzung des Kooperationsvorhabens umfassend beraten.

Die Verträge stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats, der kommunalrechtlich vorgesehenen Bestätigung durch das Regierungspräsidium sowie der Freigabe durch das Bundeskartellamt. Die Stadtwerke sind eine Tochter der Landeshauptstadt Stuttgart, die Netze BW eine Tochter der EnBW AG.

Der bisherige Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG (heute: Netze BW GmbH) für das Strom- und Gasnetz endete zum 31. Dezember 2013. Im Konzessionsvergabeverfahren hatte der Gemeinderat am 13. März 2014 eine Kooperation aus der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH als neuen Konzessionär für das Gas- und das Stromnetz bestimmt.

Das von der Netze BW im Konzessionsvergabeverfahren angebotene Kooperationsmodell sieht zunächst eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft für das Strom- und das Gasnetz vor. In der Eigentumsgesellschaft hat die Landeshauptstadt von Anfang an eine Mehrheit von 74,9 Prozent. In der Betreibergesellschaft ist die Landeshauptstadt in der Aufbauphase bis 2019 mit 25,1 Prozent beteiligt. Die gemeinsame Netzbetreibergesellschaft wird den Betrieb des Stromnetzes unmittelbar nach dem Abschluss der Entflechtung, also am 1. Januar 2016, übernehmen. Die Netze BW GmbH wird bis zum 1. Januar 2019 die Mehrheit der Anteile an der Netzbetreibergesellschaft halten. Sie übernimmt damit auch die Hauptverantwortung für den vertraglich vereinbarten Aufbau des Unternehmens und den sicheren Betrieb des Stromnetzes bis zum 1. Januar 2019. Dann werden die Netzeigentums- und die Netzbetreibergesellschaft verschmolzen. Dadurch entsteht eine von der Stadt beherrschte Große Netzgesellschaft. Sie wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Strom- und Gasversorgungsnetzes sein und diese Netze auch betreiben.

Eine besondere Herausforderung bestand in der vertraglichen Umsetzung dieses Konzepts. Unter dem Dach eines Konsortialvertrages, der das Kooperationsvorhaben und das Verhältnis der Partner zueinander regelt, sind zahlreiche Einzelverträge (Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetz, Gesellschaftsverträge für die Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft, Ausgliederungs- und Übernahmevertrag für Strom- und Gasnetz, Mietverträge für Grundstücke, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen, Pachtverträge für Strom- und Gasnetz) zusammengefasst.

CMS Hasche Sigle

Dr. Jochen Lamb, Gesellschaftsrecht/Energiewirtschaftsrecht, Lead-Partner
Tobias Hamm, Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Haellmigk, Kartellrecht/Energiewirtschaftsrecht
Dr. Sascha Pelka, Kartellrecht/Energiewirtschaftsrecht
Dr. Stefan Voß, Grundstücksrecht
Vivane Körner, Grundstücksrecht
Dr. Gerald Graefe, Dienstleistungsverträge
Roland Wutzke, Steuerrecht

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

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Pressemitteilungen
Pressemitteilung Netze Stuttgart, 19/08/2014
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