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Gruner + Jahr entscheidet Rechtsstreit mit Lebensgefährtin von Jürgen Trittin für sich

22/04/2014

Hamburg – Die Zeitschrift "Stern" durfte ein Foto, das die Lebensgefährtin von Jürgen Trittin beim Besuch einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin zeigt, veröffentlichen. Das hat das Berliner Kammergericht mit Urteil vom 28.02.2014 entschieden, dessen Begründung jetzt vorliegt. Es hat damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben, das die Veröffentlichung zuvor verboten hatte.

Maßgeblich für die Entscheidung des Kammergerichts war, dass die Biografie Jürgen Trittins, mit der sich der "Stern" im Rahmen einer längeren Reportage befasst hatte, von zeitgeschichtlichem Interesse ist. Zu dieser Biografie gehöre auch die Beziehung Trittins zur Antragstellerin, die zumindest gelegentlich an seiner Seite auch öffentlich in Erscheinung getreten ist. Zudem hatte Trittin gegenüber den "Stern"-Reportern geäußert, dass sie ihn 1980 zu den Grünen geholt habe.

CMS Hasche Sigle-Partner Michael Fricke, der den Hamburger Verlag Gruner + Jahr AG & Co. KG in diesem Rechtsstreit vertreten hat: "Die Entscheidung des Kammergerichts stärkt die Pressefreiheit. Es besteht ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit auch am persönlichen Umfeld von Politikern. Deshalb dürfen Bildnisse, die einen Politiker mit seiner Lebensgefährtin in der Öffentlichkeit zeigen, im Regelfall veröffentlicht werden."

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Pressemitteilung GuJ, 22/04/2014
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