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Arbeitsrecht – schnell notiert: Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Februar 2016

Im Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel hat, bestehende Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Geplant ist, dass das Gesetz im Laufe des Jahres 2016 in Kraft tritt.

Das Gesetz bürdet den Unternehmen zum einen Auskunftspflichten gegenüber ihren Mitarbeitern auf, damit diese die Möglichkeit haben zu erfahren, wie viel Gehalt Kollegen in vergleichbaren Positionen beziehen. Zum anderen sollen Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, in Stellenausschreibungen ein Mindestgehalt anzugeben. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit 500 und mehr regelmäßig Beschäftigten verbindliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung der Entgeltgleichheit im Betrieb etablieren. Der Entwurf erweitert außerdem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

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Dr. Stefanie Klein-Jahns
Counsel
Köln
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Martina Hidalgo
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Dr. Alexander Bissels
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Köln