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Arbeitsrecht – schnell notiert: Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte - Anträge und Fristen

Januar 2016

Über den Inhalt des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hatten wir bereits in unserem letzten Newsletter berichtet. Dieses ist am 30. Dezember 2015 verkündet worden und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Danach ist ab 1. Januar 2016 die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt möglich, wenn der betreffende Syndikus eine anwaltliche Tätigkeit ausübt. Was eine anwaltliche Tätigkeit ist, bestimmt sich nach der sogenannten Vier-Kriterien-Theorie und wird in § 46 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert.

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Autoren

Dr. Rainer Kienast