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Regulatorische Anforderungen an die Abgabe von Medizinprodukten

06/03/2020

Das Interesse von Einzelhändlern, Corona-bezogene Arzneimittel oder Medizinprodukte wie Mundschutz und In-Vitro-Diagnostika ins Sortiment aufzunehmen, mag steigen, so dass auch Unternehmen, zu deren gewöhnlichem Sortiment diese Produkte nicht gehören, besondere regulatorische Anforderungen berücksichtigen müssen. So wurde mit einer aktuellen VO des Bundesministeriums für Gesundheit ("2019-nCoV") die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz auf den Coronavirus ausgedehnt. Hieraus ergeben sich in Verbindung mit den Vorgaben des IfSG jedenfalls bis Februar 2021 gleichzeitig Restriktionen für die Abgabe bestimmter Corona-bezogener Produkte.


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Autoren

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Dr. Heike Blank
Partnerin
Köln
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Simon Biermann