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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 04/18

April 2018

Entscheidung des II. Zivilsenats

Zur Haftung des Liquidators einer GmbH

a) § 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

b) Ein Liquidator einer GmbH, der bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gläubiger nicht berücksichtigt hat, ist dem Gläubiger analog § 268 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 5 AktG unmittelbar zum Ersatz bis zur Höhe der verteilten Beträge verpflichtet, wenn die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 13. März 2018 - II ZR 158/16


Zur Auslegung des Gesellschafterbeschlusses einer Publikumspersonengesellschaft

Der Beschluss einer Publikumspersonengesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 6. März 2018 - II ZR 1/17


Zur Liquidationsgesellschaft

Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 6. Februar 2018 – II ZR 1/16

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Dr. Jan Schepke
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Hamburg