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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 09/17

September 2017

Entscheidungen des XI. Zivilsenats

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden, solange der Zurückweisungsbeschluss die Geschäftsstelle noch nicht mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. März 2006 – III ZB 123 / 05, NJW 2006, 2124 Rn. 8).

Zur Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318 / 16


Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkassee

Insgesamt acht vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse sind unwirksam und dürfen deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden. In den verwendeten Klauseln geht es unter anderem um Entgelte für die berechtigte Ablehnung einer SEPA-Lastschrift, für die Ablehnung verschiedener Überweisungskonstellationen bei fehlender Deckung und für die Führung eines Pfändungsschutzkontos. Diese Entgelte widersprächen den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen und benachteiligten die Kunden unangemessen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein.

Bitte klicken Sie hier für den Link zur Pressemitteilung vom 12. September 2017 – XI ZR 590 / 15


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Dr. Jan Schepke
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Hamburg