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Wirtschaftssanktionen gegen Russland II

August 2014

Die EU hat, ebenso wie die USA, verschärfte Sanktionen gegen Russland angekündigt und diese jetzt auch in Kraft gesetzt. Während die US-Sanktionen bereits am 29. Juli 2014 in Kraft traten, zog die EU am 30. Juli 2014 sowie am 31. Juli 2014 nach. Damit wird eine neue Dimension der Sanktionen – die "dritte Stufe" - auf EU-Ebene erreicht.

In unserer Mandanteninformation zu den Russlandsanktionen der vergangenen Woche haben wir Sie über die Funktionsweise und die Reichweite der Maßnahmen informiert. Insbesondere haben wir folgende Fragen genauer erläutert:

  • Wer sanktioniert?
  • Wer muss die Sanktionen beachten?
  • Welche Sanktionen gelten?

Inhalt und Umfang der Sanktionen haben sich jetzt geändert. Aktuell gelten folgende neue Regelungen.

Sanktionen der EU:

Die EU hat weitere Personen in die Liste der sanktionierten Personen aufgenommen. Diese unterliegen jetzt den beschriebenen Beschränkungen. Weiterhin hat die EU Geschäfte mit Unternehmen auf der Krim, bzw. Geschäfte über Waren mit Bestimmung zur Verwendung auf der Krim weitgehend beschränkt. Insbesondere betroffen ist die Beteiligung an Infrastrukturprojekten (Verkehr, Telekommunikation, Energie), die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, sowie deren Finanzierung und die Lieferung entsprechender Technologie.

Ganz neu sind Sanktionen gegen bestimmte Wirtschaftssektoren:

  • Die Lieferung von Rüstungsgütern ist verboten, ebenso die Erbringung finanzieller oder technischer Hilfe in Bezug auf Rüstungsgüter;
  • Dual-Use-Güter dürfen nicht geliefert werden, wenn sie militärisch verwendet werden. Entsprechende Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden nicht erteilt;
  • gelistete Erdöltechnologie darf vorbehaltlich einer Genehmigung nicht mehr geliefert werden;
  • Die fünf größten Kreditinstitute Sberbank, VTG, Gasprombank, VEB sowie Rosselkhosbank werden daran gehindert, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit Laufzeiten von über 90 Tagen zu platzieren. Der Ankauf und Handel mit solchen Papieren ist verboten.

Die Sanktionen werden flankiert von Umgehungsverboten sowie das Verbot der Förderung und Finanzierung der genannten Geschäfte im weitesten Sinne. Betroffene russische Personen können keine Ansprüche aus sanktionierten Geschäften geltend machen. Verstöße von EU-Personen sowie weiteren Adressaten der Verordnung werden geahndet, es sei denn, die verstoßende Person wusste nicht und hatte keinen vernünftigen Grund zur Annahme, das Geschäft unterfalle dem Sanktionsregime.

Sanktionen der USA:

Die USA führen eine personenbezogene SDN Liste (Specially Designated Nationals List) sowie eine sektorbezogene SSI Liste (Sectoral Sanctions Identification List). Beide sind erweitert worden. Die SDN Liste verbietet im beschriebenen Rahmen Geschäfte mit gelisteten Personen, zu denen mittlerweile auch Unternehmen gehören. Die SSI Liste versperrt den dort aufgezählten Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt. Derzeit gelistet sind dort Gazprombank, VEB, Novatek, Rosneft, Rosselkhosbank-Bank sowie Bank of Moscow.

Die Verschärfung führt zu einer erheblichen Einschränkung des Wirtschaftsverkehrs mit Russland. Wegen der angedrohten Strafen bei Verstößen muss im Eigeninteresse eine sorgfältige Prüfung auf allen betroffenen Ebenen durchgeführt werden.

CMS verfolgt die Entwicklungen eng. Hält Ressourcen für die erforderlichen Recherchen vor und kann zu sich ergebenden Rechtsfragen fundiert Stellung nehmen.

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