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EU Kommission prüft an der CMS Competition Conference Fusionskontrolle auch für Minderheitsbeteiligungen

22/04/2013

Zürich / Brüssel – Die EU Kommission denkt über eine Erweiterung der Kontrollpflichten bei Unternehmensbeteiligungen nach. So könnten künftig auch Minderheitsbeteiligungen einer Fusionskontrolle unterzogen werden. Das kündigte ein hochrangiger Vertreter der EU-Behörde auf der CMS Competition Conference in Brüssel an, zu der sich alle zwei Jahre mehr als 200 internationale Wettbewerbsrechtsexperten aus Unternehmen, von Behörden und Gerichten treffen.

Die EU Kommission möchte zur Erweiterung der europäischen Fusionskontrollregeln noch in dieser Amtszeit ein Diskussionspapier veröffentlichen, das konkrete Änderungsvorschläge benennt. "Durch die Fusionskontrolle auch für nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligungen würde die Zahl der Verfahren in Brüssel deutlich erhöht, weil Unternehmen derartige Minderheitsbeteiligung bislang nicht bei der EU prüfen lassen müssen," sagte Dr. Patrick Sommer, Leiter der Kartellrechtsgruppe von der CMS Schweiz. Fusionsprojekte könnten sich so zeitlich in die Länge ziehen.

Ein Vertreter des deutschen Bundeskartellamts begrüsste die Ausdehnung der EU-Fusionskontrolle auf den Erwerb von derartigen Minderheitsbeteiligungen. Die Erfahrung in Deutschland habe gezeigt, dass gerade der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen zu Wettbewerbsproblemen führen könne. Eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Wettbewerbsbehörden sei daher wünschenswert. Unternehmensvertreter hingegen befürchteten, dass künftig mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde. Verfahren bei der Brüsseler Behörde seien mit einem hohen Aufwand verbunden und dauerten lange. Der Kommissionsvertreter liess erkennen, dass man deshalb beim Erwerb von derartigen Minderheitsbeteiligungen die bürokratischen Hürden reduzieren könnte. So sei beispielsweise denkbar, derartige Minderheitsbeteiligungen nur in einem stark vereinfachten oder sogar einem freiwilligen Verfahren zu prüfen. Alternativ sei eine Anzeigepflicht mit Wartefrist vorstellbar. Unproblematische Fälle könnten dann schnell durchgewinkt
werden. Unternehmensvertreter zeigten sich skeptisch, ob sich dies wirklich realisieren lasse.

Ein weiterer Schwerpunkt der CMS Competition Conference 2013 war das Energiekartellrecht. Energiekommissar Günther Oettinger kritisierte die starke Regulierung der Energiemärkte in der EU durch die Mitgliedstaaten. Europaweiter Wettbewerb im Energiebereich sei nicht möglich, wenn in den meisten Mitgliedstaaten Regulierungsbehörden die Preise festschrieben. "Ich werde weiter gegen regulierte Preise argumentieren. Ich glaube nicht, dass dies ein geeigneter Weg ist, Energiepreise niedrig zu halten”, so Oettinger. Weiter bemängelte der EU-Kommissar die oftmals zu enge Fokussierung der Wettbewerbsregulierer auf europäische Märkte. Tatsächlich seien viele Energiemärkte heute bereits global und die Regulierer müssten akzeptieren, dass Europa starke Player benötigt, die im globalen Wettbewerb bestehen könnten.

Kontakt:
Dr. Patrick Sommer
CMS von Erlach Henrici AG
Zürich
T +41 44 285 11 11
E patrick.sommer@cms-veh.com

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