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Internationaler Vergleich typischer Klauseln aus M&A-Verträgen

29/05/2015

Die international tätige Rechtsberatungsorganisation des Autors wertet seit 2007 jedes Jahr in einer Studie sämtliche „privaten“1 M&A-Transaktionen aus, in welchen ihre Anwälte entweder den Käufer oder den Verkäufer vertreten haben. Dabei werden sowohl Aktienverkäufe (share deals) als auch Verträge über den Verkauf von Aktiven und Passiven (asset deals) erfasst, nicht aber reine Grundstücktransaktionen oder konzerninterne Übertragungen.

Geographisch sind sämtliche europäischen Jurisdiktionen abgedeckt, mit Ausnahme von Skandinavien und Griechenland. Seit 2007 wurden über 2’000 Transaktionen ausgewertet, Gegenstand der Studie für das Jahr 2013 bilden 344 M&A-Verträge.

Die vorliegenden Ausführungen konzentrieren sich auf Daten aus den deutschsprachigen Ländern („DACH-Region“). Zusätzlich werden, wo relevant, die Ergebnisse einer vergleichbaren Studie der American Bar Association2 zu Vergleichszwecken beigezogen.

Ziel dieser Studien ist es, die statistische Häufigkeit der verschiedenen denkbaren Spielarten typischer M&A-Klauseln zu eruieren3 wobei Ziel selbstverständlich nicht ist, absolute Wahrheiten (im Sinne von: „der einzig richtige cap liegt bei 17.8% des Kaufpreises“) zu ermitteln, sondern vielmehr eine objektivierte Grundlage für die von Anwälten in Vertragsverhandlungen gerne angeführte „Marktüblichkeit“ zu schaffen und dem beratenden Juristen ein Instrument zu geben, um subjektive Erwartungshaltungen bei der Gegenpartei und beim eigenen Klienten besser zu managen.

Der Vergleich der Studienergebnisse über verschiedene Jahre hinweg erlaubt schliesslich auch Trendaussagen, welche aber nicht Gegenstand der vorliegenden Publikation bilden.

1 D.h. bezüglich Zielgesellschaften, deren Aktien nicht börsennotiert sind.

2 2013 Private Target Mergers & Acquisitions Deal Points Study der American Bar Association, Business Law Section. Diese Studie wertet 136 Transaktionen aus, welche im Jahr 2012 vollzogen wurden (die ABA-Studie erscheint nur alle zwei Jahre).

3 Bsp.: In wie vielen Transaktionen wird ein earn-out vereinbart? Wie viele Transaktionen sehen eine Haftungsobergrenze von weniger als 10% des Kaufpreises vor?

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Internationaler Vergleich typischer Klauseln aus M&A-Verträgen
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